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Kreistag

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz).

Der Kreistag bildet als Pflichtausschüsse den Kreisausschuss als wichtigsten Ausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss, sowie den Jugendhilfeausschuss.

Er kann weitere Ausschüsse für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung bilden.

Der Landrat leitet die Sitzungen des Kreistages, nimmt die Vertretung des Kreises bzw. Landkreises wahr, führt die Beschlüsse des Kreistages aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Während der Landrat im Bereich der eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises an die Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse gebunden ist, wird er als Chef des staatlichen Landratsamtes als an die Weisungen der staatlichen Mittel- und Oberbehörden gebundener Wahlbeamter tätig.

Dieser Bereich ist der Entscheidung durch den Kreistag und seiner Ausschüsse entzogen.

Weiterführende Informationen zum aktuellen Kreistag im Landkreis Miesbach: