Kommunalwahlen 2026
Die Bayerische Staatsregierung hat den Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen auf den 08. März 2026 festgesetzt.
Ergebnisse
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 sind alle Personen, die am Wahltag
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 8. März 2008 oder früher),
- sich seit mindestens zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Landkreis Miesbach aufhalten (seit 8. Januar 2026 oder früher) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle im Wählerverzeichnis des Landkreises Miesbach eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung bis zum 15. Februar 2026 nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Team 24.3 Kommunales und Zentrale Bußgeldstelle in Verbindung.
Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss des Landkreises Miesbach entschied, dass folgende Wahlvorschläge zugelassen werden: Amtsblatt 3/2026
Für den Landrat
- für die Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) / Junge Union Bayern (JU Bayern): Franz Schnitzenbaumer
- für die Alternative für Deutschland (AfD): Martin Simon
- für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE): Thomas Tomascheck
- für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): Angela Falkenhahn
- für die Freie Wählergemeinschaft Landkreis Miesbach (FWG): Jens Zangenfeind
- für die Bayernpartei (BP): Marinus Thurnhuber
- für Die Linke (Die Linke): Benedikt Maier
Für den Kreistag
- Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Freie Wählergemeinschaft Landkreis Miesbach (FWG)
- Bayernpartei (BP)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Die Linke (Die Linke)
- Junge Union Bayern (JU Bayern)
- Martin’s KreisProjekt – Neue Perspektiven für den Landkreis Miesbach (MKP)
Briefwahl
Ab Montag, 16. Februar 2026 kann der Wahlschein für die Briefwahl beantragt werden. Dies ist möglich:
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direkt bei der Wohnortgemeinde,
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mittels des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
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oder über den aufgedruckten QR-Code.
Mit der Erteilung des Wahlscheins werden auch die Stimmzettel und Briefwahlunterlagen ausgegeben.
Bei der Briefwahl werden die Stimmzettel einzeln ausgefüllt und jeweils in den weißen Stimmzettelumschlag gelegt. Dieser Umschlag wird zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gelegt. Der Wahlschein darf dabei nicht in den weißen Umschlag. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, dem 8. März 2026, um 18:00 Uhr beim angegebenen Empfänger eingegangen sein. Wahlberechtigte, die Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können sich von einer anderen volljährigen Person unterstützen lassen, die dabei die Geheimhaltungspflicht beachtet und die Unterschrift auf dem Wahlschein leistet.
Für eine mögliche Stichwahl am zweiten Sonntag nach der Wahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung versandt. Wer auch an der Stichwahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss dies beim Antrag auf Wahlschein entsprechend ankreuzen, um rechtzeitig die Unterlagen zu erhalten.
Musterstimmzettel Stichwahl Landrat
Muster Stimmzettel
Probestimmzettel zur Kreistagswahl 2026
Die Stimmabgabe bei der Kreistagswahl ist mit insgesamt 60 zu vergebenden Stimmen nicht immer ganz einfach. Damit Sie sich in Ruhe mit den Möglichkeiten vertraut machen und verschiedene Kombinationen ausprobieren können, stellen wir Ihnen zur Kreistagswahl 2026 einen interaktiven Probestimmzettel zur Verfügung.
Mit diesem Probestimmzettel können Sie unverbindlich testen, wie die Stimmenvergabe funktioniert:
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Linksklick auf einen Kandidaten: Vergibt eine Stimme
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Rechtsklick auf einen Kandidaten: Entfernt eine zuvor vergebene Stimme
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Klick auf den Namen: Streicht den Kandidaten aus der Liste, sodass ihm keine Stimmen mehr zukommen
So können Sie verschiedene Varianten der Stimmenverteilung durchspielen und sich optimal auf die Wahl vorbereiten.
Wer wird gewählt?
Bei den Landkreiswahlen im Landkreis Miesbach wird gewählt:
- die Landrätin/ der Landrat
- der Kreistag
In den Gemeinden wird gewählt:
- die Erste Bürgermeisterin/ der Erste Bürgermeister
- der Gemeinde-/Marktgemeinde- oder Stadtrat
In den Gemeinden Kreuth und Gmund a. Tegernsee findet eine Wahl um das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nicht statt, da die ersten Bürgermeister 2022 (Kreuth) und 2024 (Gmund a. Tegernsee) abweichend von den allgemeinen Gemeindewahlen gewählt wurden.
Was macht die Landrätin / der Landrat?
Die Landrätin / der Landrat ist politische Führungskraft und Chef der Verwaltung im Landratsamt Miesbach. Sie/Er leitet das Landratsamt, verantwortet Aufgaben des Landratsamts als Kreisbehörde und untere Staatsbehörde des Freistaats Bayern, vollzieht die Beschlüsse des Kreistags sowie seiner Ausschüsse und vertritt den Landkreis nach außen. Außerdem führt die Landrätin/der Landrat grundsätzlich den Vorsitz in den Ausschüssen des Kreistags, vertritt den Landkreis in Gesellschafterversammlungen oder einem entsprechenden Organ von Unternehmen in Privatrechtsform, an denen der Landkreis beteiligt ist sowie übernimmt den Vorsitz des Verwaltungsrats von Kommunalunternehmen des Landkreises, in denen wichtige Entscheidungen für Bereiche wie Schulen, Krankenhäuser, Verkehr oder Abfallwirtschaft getroffen werden.
Die Landräin/der Landrat wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für sechs Jahre gewählt. Ihr/sein Stellvertreter wird vom Kreistag aus dessen Mitte gewählt und übernimmt die Aufgaben des Landrats, falls diese/dieser verhindert ist.
Was ist der Kreistag?
Der Kreistag ist die Vertretung des Kreisbürgerinnen und Kreisbürger des Landkreises Miesbach. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von sechs Jahren gewählt und entscheidet über politische Ziele, den Haushalt des Landkreises, Investitionen und die Rahmenbedingungen für Bereiche wie Schulen, Krankenhäuser, Verkehr und Umwelt und überwacht die Kreisverwaltung. Der Kreistag kann sich durch die Bildung von Ausschüssen entlasten.
Der Kreistag besteht aus 60 gewählten Kreisrätinnen und Kreisräten sowie der Landrätin/dem Landrat als stimmberechtigten Vorsitzenden. Anhand des endgültigen Wahlergebnisses, welches der Kreiswahlausschuss feststellt, ergibt sich die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien und Gruppen (Stärkeverhältnis).