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Sonderbau

Notwendige Unterlagen

Gemäß Art. 2 Abs. 4 BayBO sind Sonderbauten Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung.

Um Sonderbauten handelt es sich z.B. bei folgenden Bauwerken:

  • Gebäude mit mehr als 1600 m² Fläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen Wohngebäude und Garagen,
  • Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Fläche von insgesamt mehr als 800 m² haben,
  • Gebäude mit Räumen, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln mehr als 400 m² haben,
  • Gebäude mit Räumen, die einzeln für eine Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind,
  • größere Versammlungsstätten (Versammlungsräume mit mehr als 200 Besucher oder Szenenflächen im Freien und Freisportanlagen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1000 Besucher fasst)
  • Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen, Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Betten und Spielhallen mit mehr als 150 m²,
  • Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege von Personen,
  • Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte und alte Menschen, Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen.

 

Allgemeines:

Der Bauantrag ist bei der Gemeinde, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt, mindestens 3-fach schriftlich einzureichen. Dabei dürfen nur amtliche Vordrucke verwendet werden.

Der Bauantrag und die Bauvorlagen müssen vom Bauherrn oder bevollmächtigten Vertreter und vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Bauantrag und Bauvorlagen:

Bauantrag in 3-facher Ausfertigung (Die drei Ausfertigungen des Bauantrages sollen in verschiedenfarbige Mappen mit der Bezeichnung der Ausfertigung (1.Ausfertigung – grün, 2.Ausfertigung – rot, 3.Ausfertigung – gelb) eingeordnet werden.

Hinweis:

Zur Beschleunigung des Verfahrens kann sich nach Absprache mit dem Bauamt die Vorlage weiterer Mehrfertigungen empfehlen.

Bauvorlagen:

Auszug aus dem Katasterwerk im Original, im Maßstab 1:1000 mit Nachbarangaben

Dem Bauantrag ist ein amtlicher Lageplan beizugeben. Darin müssen das Baugrundstück und die benachbarten Grundstücke im Umgriff von 50 m um das Baugrundstück in einem Maßstab nicht kleiner als 1:1000 dargestellt sein. Der Auszug muss jeweils vom Vermessungsamt beglaubigt sein, Nachbarangaben Angabe der Namen (Vor- und Zunamen) und Anschriften sämtlicher Eigentümer der angrenzenden Nachbargrundstücken (auch gegenüber der Straße) mit den zugehörigen Flurnummern.
Lageplan, 3–fach, im Maßstab 1:1000, entsprechend § 7 Abs. 2 und 3 der Bauvorlagenverordnung

Der Lageplan, in den das Bauvorhaben einzuzeichnen ist, ist auf der Grundlage des amtlichen Lageplans zu erstellen. Für ihn ist Maßstab 1:1000 zu verwenden; bei Außenbereichsvorhaben ist zusätzlich ein Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 vorzulegen.

Der Lageplan muss insbesondere enthalten:

die Bezeichnung des Maßstabes und die Nordrichtung,

den Umgriff der geplanten baulichen Anlage in einem Umkreis von mind. 50 m,
das Baugrundstück und die benachbarten Grundstücke,
die geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der Außenmaße, der Abstandsflächen und der Zu- und Abfahrten,
die Abstände der geplanten baulichen Anlage zu anderen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen und zu Wäldern im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) zusätzliche Angaben über Firstrichtungen, Wandhöhen & Firsthöhen der umliegenden Bebauung.
Bauzeichnungen, 3-fach:Baubeschreibung, 3-fach:

Für die Bauzeichnungen ist der Maßstab 1:100 zu verwenden.

In den Bauzeichnungen sind, soweit erforderlich, insbesondere dazustellen:
Die vermaßten Grundrisse aller Geschosse und des nutzbaren Dachraums mit Angabe der vorgesehenen Nutzung der Räume.

Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sind im Erdgeschoss-Grundriss der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzen) einzuzeichnen.

Die Schnitte, aus denen auch die Geschosshöhe, die lichten Raumhöhen und der Verlauf der Treppen und Rampen mit ihrem Steigungsverhältnis ersichtlich sind, mit dem vorhandenen und dem künftigen Geländeverlauf, unter Angabe der Höhenlage bezogen auf einen in der Höhe festliegenden Punkt.
Vermaßte abstandsflächenrelevante Wandhöhe nach Art. 6 BayBO sowie die Angaben zur Dachneigung im Querschnitt.

Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sind im Schnitt die Festsetzungen hinsichtlich der Gebäudehöhe und der Höhenlage des Gebäudes anzugeben.

Die Ansichten der geplanten baulichen Anlage und, soweit vorhanden, der anschließenden Gebäude.

mit Angabe der Gebäudeklasse, Baukosten und Berechnungen.

Für gewerbliche Anlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht bedürfen, muss die Baubeschreibung zusätzliche Angaben im Sinne einer Betriebsbeschreibung enthalten.

Sonstige Bauvorlagen:

Stellplatznachweis (Stellplatzlageplan, Stellplatzberechnung über die notwendigen Kfz.-Stellplätze vor und nach der Ausführung des Bauvorhabens).
Nachweis der Standsicherheit entsprechend § 10 Bauvorlagenverordnung
Nachweis des Brandschutzes entsprechend § 11 Bauvorlagenverordnung
Angaben zur Bautätigkeitsstatistik (stat. Formblatt)

Entwässerungspläne, 4-fach:

soweit nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen wird.

Ggf. Freiflächengestaltungsplan, 4-fach:

z.B. bei Lage des Bauvorhabens im Außenbereich oder im Bebauungsplangebiet

Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans der Festsetzungen darüber enthält, eine Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung.

Hinweis:

Unter Umständen sind nicht für jeden Bauantrag alle Bauvorlagen beizubringen; im Einzelfall können eine oder mehrere Bauvorlagen entfallen oder auch weitere Vorlagen zur Beurteilung notwendig sein.

Seitens der Gemeinde sind folgende Unterlagen dem Bauantrag beizufügen:

Stellungnahme der Gemeinde anhand des amtlich eingeführten Vordrucks. Wir bitten die Stellungnahme vollständig, d.h. in allen Punkten (insbesondere auf welche Bebauungsplanänderung Bezug genommen wird) auszufüllen.