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Gesundheit - Asyl

Asylsuchende werden auf Veranlassung durch den Fachbereich 43 Gesundheit nach § 62 des Asylgesetzes auf übertragbare Krankheiten untersucht.

Die Gesundheitsuntersuchung umfasst

  • Körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit.
  • Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane.
  • Blutuntersuchung zum Ausschluss einer Infektion mit HIV I und II sowie Hepatitis B bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.
  • Anlassbezogene Stuhluntersuchung, ggf. auf typische Krankheitserreger (Sal-monellen, Shigellen) und ggf. risikobasiert auf Darmparasiten.

 

Einige Infektionskrankheiten können bedingt durch die räumliche Nähe der in einer Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten Asylsuchenden und fehlenden Impfungen im Heimatland verstärkt auftreten. Hierzu zählen insbesondere Masern, Windpocken und Keuchhusten.

Für diese und weitere Erkrankungen stehen wirksame Impfstoffe zur Verfügung.

 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ihr Internetangebot www.infektionsschutz.de aktualisiert: Die 19 Erregersteckbriefe zu häufigen Infektionserkrankungen und ihren Erregern - von „A“ wie Adenoviren bis „W“ wie Windpocken - wurden dem aktuellen epidemiologischen Geschehen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.

Die Steckbriefe zu Infektionserkrankungen werden gemeinsam vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erstellt, fachlich mit dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmt und kontinuierlich erweitert.

Die Informationsmaterialien richten sich an medizinische Laien und informieren in allgemeinverständlicher Sprache über erregertypische Übertragungswege, Krankheitsanzeichen, Verlauf, Komplikationen und insbesondere über die Möglichkeiten zum Schutz vor Ansteckungen („Hygiene / Impfen schützt“).