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Umtausch in den Kartenführerschein

Eine generelle Umtauschpflicht gibt es zur Zeit nicht, in folgenden Fällen müssen Sie jedoch umtauschen

  • Sie möchten sich einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen
  • Sie möchten eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
  • Sie benötigen eine Fahrerkarte
  • Es sind Auflagen/Beschränkungen im Führerschein einzutragen bzw. abzuändern
  • Sie sind im Besitz der (alten) Fahrerlaubnis Klasse 2
    Sofern Sie die Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, sollten Sie rechtzeitig umtauschen, beachten Sie in diesem Fall bitte auch unsere Informationen zu "Verlängerung befristeter C-Klassen" auf unserer Seite.
    In diesem Zusammenhang weisen wir Sie noch darauf hin, dass bei nicht rechtzeitigem Umtausch die neuen Klassen C und CE erteilt werden müssen mit der Folge, dass der Besitzstand aus dem Führerschein nicht mehr ersichtlich ist, außerdem fallen höhere Gebühren an.
    Beantragen Sie den Umtausch nach Ablauf der Gültigkeit oder später nach Vollendung des 50. Lebensjahres, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die theoretische und/oder praktische Prüfung für die Klassen C1/CE absolvieren müssen.

Voraussetzung

  • Im Landkreis Miesbach befindet sich Ihr Hauptwohnsitz.

Persönliche Vorsprache

  • Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss.

Antrag

  • Ist beim Landratsamt Miesbach bzw. bei Ihrer Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt – im Landkreis Miesbach erhältlich.

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit

  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand
  • Das Lichtbild muss Sie in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen
  • Beachten Sie dazu bitte auch auf unserer Willkommen-Seite unter der Überschrift "Informationen externer - Bundesdruckerei" den Link "Informationen zum Lichtbild"
  • Persönliche Unterschrift mit Dokumentenstift auf einer sog. Unterschriftenleiste
  • Führerschein (grau/rosa)
  • Falls der vorhandene Führerschein nicht vom Landratsamt Miesbach ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen

Wenn beim Umtausch gleichzeitig eine Verlängerung der alten Klasse 2 (ab dem 50. Lebensjahr) beantragt wird, sind zusätzlich vorzulegen

  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
  • Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erbringen
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung
  • Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl unter Berücksichtigung der Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erbringen

Wenn der Eintrag über eine erforderliche Sehhilfe gestrichen oder eingetragen werden soll, sind zusätzlich vorzulegen

  • Bei den Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, S, L, T ist eine Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes notwendig
  • Bei den Fahrerlaubnisklassen von C1/CE- und/oder D-Klassen ist der Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erforderlich

Gebühren

  • Bearbeitungsgebühr: 24 EUR
  • Bei Umtausch der Klasse 2 mit gleichzeitiger Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr: 37,50 EUR
  • Zusätzlich Expressbestellung für Kartenführerschein (falls erforderlich): 30 EUR

Sonstige Hinweise

  • Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald er vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt.
    Die Abholung ist persönlich mit Personalausweis oder Reisepass aber auch durch Bevollmächtigte möglich; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können
  • Da die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen dauert, können Sie bis zur Aushändigung Ihres Ersatzführerscheines auf Wunsch eine "Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht" erhalten, die jedoch nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Die zusätzliche Gebühr dafür beträgt 7,70 EUR
  • Des Weiteren ist bei der Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung der alte Originalführerschein abzugeben. Dieser kann dann entwertet zurückgegeben werden!
    Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des Führerscheins!
    Bitte beachten Sie, dass Kartenführerscheine nicht zurückgegeben werden können!