Fahrschulen - Fahrschul-/Zweigstellenerlaubnis
Voraussetzung
- Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
- Der Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis-/Zweigstellenerlaubnis beantragt wird, besteht.
- Mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/Fahrlehrerin ist nachzuweisen.
- Die Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft ist darzulegen.
- Bewerber/Bewerberinnen müssen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die nötigen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen.
Persönliche Vorsprache
- Eine Vertretung zur Antragstellung ist möglich.
Antrag
- Den Antrag können Sie bei uns anfordern.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit
- Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis.
- Antrag
- Fahrlehrerschein
- Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
- Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Führungszeugnis
Das behördliche Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -.
Gebühren
- Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Hauptstelle -: 106,30 EUR
- Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Zweigstelle -: 88,70 EUR
Bei Vorsprachen bitten wir Sie mit der zuständigen Sachbearbeiterin einen Termin zu vereinbaren.