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Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Namensänderung

Bei Änderung des Namens, z. B. durch Heirat. Der Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Miesbach.

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU (TÜV)
  • gültiger Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
  • ggf. Urkunde über Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde), falls noch nicht im Personalausweis / Reisepass vermerkt

Kontaktinformationen

  • Die Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten und Gebühren:

  • ca. 20 €