Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises
Das Fahrzeug wird in zugelassenen/abgemeldeten Zustand unter Beibehaltung des MB-Kennzeichens auf einen neuen Halter umgeschrieben.
Notwendige Unterlagen:
- Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis und
- Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
- gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein/ZB I, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)
- Kennzeichenschilder bei zugelassenem Fahrzeug
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Monat.
- Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung (nicht älter als ein Monat) vorzulegen.
- SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt
- ggf. Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kontaktinformationen:
Die Umschreibung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen:
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung – FZV
Entstehende Kosten:
Ca. 20 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)