Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises Miesbach
Sie sind von einem anderen Zulassungsbezirk mit Ihrem Hauptwohnsitz in den Landkreis Miesbach gezogen.
Das Fahrzeug hat ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
- gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)
- gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist zusätzlich eine Meldebescheinigung
- bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
- SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Finanzamt
ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Zusätzlich bei Firmen
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Bei Vereinen
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
Bei Minderjährigen
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kontaktinformationen
- Die Zulassung/Anmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Entstehende Kosten
Ca. 30 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er), ggf. beim Umtausch in EU-Papiere zusätzlich etwa 15 €