Wiederzulassung eines beim KBA gelöschten Fahrzeuges
Für die erneute Zulassung ist der Nachweis einer Betriebserlaubnis / Typgenehmigung erforderlich.
Als Nachweis gelten:
- Übereinstimmungsbescheinigung
- Datenbestätigung des Herstellers
- Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges
- Sofern vorangehende Bescheinigungen nicht existieren, ist ein Gutachten nach 21 StVZO erforderlich
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / bisherige Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
- Nachweis über die Betrieberlaubnis/Typgenehmigung (oben aufgezählt)
- gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
- Personalausweis mit gültiger Hauptwohnsitzanschrift im Landkreis Miesbach oder Pass mit Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
- Bei Zulassung durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
- SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Finanzamt
Ggf. für Bevollmächtigten eine Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerrechtlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kontaktinformationen:
- Die Wiederanmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen:
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kosten:
- ca. 55 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)