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Wiederzulassung eines beim KBA gelöschten Fahrzeuges

Nach in der Regel sieben Jahren Außerbetriebsetzung werden die registrierten Daten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht.

Für die erneute Zulassung ist der Nachweis einer Betriebserlaubnis / Typgenehmigung erforderlich.

Als Nachweis gelten:

  • Übereinstimmungsbescheinigung
  • Datenbestätigung des Herstellers
  • Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges
  • Sofern vorangehende Bescheinigungen nicht existieren, ist ein Gutachten nach 21 StVZO erforderlich

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / bisherige Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
  • Nachweis über die Betrieberlaubnis/Typgenehmigung (oben aufgezählt)
  • gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
  • Personalausweis mit gültiger Hauptwohnsitzanschrift im Landkreis Miesbach oder Pass mit Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
  • Bei Zulassung durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Finanzamt
    Ggf. für Bevollmächtigten eine Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerrechtlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)

Bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kontaktinformationen:

  • Die Wiederanmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten:

  • ca. 55 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)