Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem NICHT EU-Land (Drittland)
Sie möchten ein neues, importiertes Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach anmelden?
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes im Landkreis Miesbach
- Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
- Einfuhrumsatzsteuer-Mitteilung – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (kann bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der Betriebserlaubnis:
z.B.: Übereinstimmungsbescheinigung = COC-Papier, Datenbestätigung des Herstellers, Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges oder Gutachten gem. § 21 StVZO - Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung, sofern erstmals ein deutscher Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ausgestellt wird
- „SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt“
- ggf. Vollmacht für beauftragte Person und zusätzlich dessen Ausweis
- ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Hinweis:
- Die Zulassungsbehörde behält sich vor, weitere Unterlagen zu verlangen. Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, wäre es angebracht sich vor der Zulassung mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.
Kontaktinformationen:
- Die Zulassung/Anmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen:
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Eu-Richtlinien
Kosten
- ca. 50 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)