Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land
Sie möchten ein gebrauchtes importiertes Fahrzeug aus einem EU-Land auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach anmelden?
Sofern das Fahrzeug älter als sechs Monate (ab Erstzulassungstag) ist oder mehr als 6.000 km gefahren wurde, entfällt die Mitteilung für Einfuhrumsatzsteuer an das Finanzamt.
Notwendige Unterlagen
- ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder oder Abmeldebestätigung
- gültiger Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes im Landkreis Miesbach
- Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
- Mitteilung für Umsatzsteuer – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (kann bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Nachweis der Betriebserlaubnis:
z.B.: Übereinstimmungsbescheinigung = COC-Papier, Datenbestätigung des Herstellers, Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges
oder Gutachten gem. § 21 StVZO - Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung, sofern erstmals ein deutscher Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ausgefertigt wird
- „SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt“
- ggf. Vollmacht für beauftragte Person und zusätzlich dessen Auswei
- ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Hinweis:
- Ist ein PKW älter als drei Jahre oder ein Kraftrad älter als zwei Jahre, ist, wie auch für nationale Zulassung, eine Hauptuntersuchung (Abgasuntersuchung) vorgeschrieben.
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Hinweis:
Ist ein PKW älter als drei Jahre oder ein Kraftrad älter als zwei Jahre, ist, wie auch für nationale Zulassung, eine Hauptuntersuchung (Abgasuntersuchung) vorgeschrieben.
Die Zulassungsbehörde behält sich vor, weitere Unterlagen zu verlangen. Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, wäre es angebracht sich vor der Zulassung mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen
Kontaktinformationen:
- Die Zulassung/Anmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Eu-Richtlinien
Kosten
- ca. 35 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)