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Verlust oder Diebstahl des Auto-Kennzeichens

Ihnen sind ein oder auch zwei amtliche Kennzeichen abhandengekommen (z.B. durch Verlust oder Diebstahl)?

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU (TÜV)
  • gegebenenfalls noch vorhandenes Kennzeichenschild
  • Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
  • gültiger Personalausweis / Reisepass mit Meldeschein über Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei (Verlusterklärung, Fahndungsausschreibung)

Kontaktinformationen

  • Die Kennzeichenänderung nach Verlust des amtlichen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten und Gebühren:

  • ca. 30 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)