Verlust oder Diebstahl des Auto-Kennzeichens
Ihnen sind ein oder auch zwei amtliche Kennzeichen abhandengekommen (z.B. durch Verlust oder Diebstahl)?
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU (TÜV)
- gegebenenfalls noch vorhandenes Kennzeichenschild
- Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
- gültiger Personalausweis / Reisepass mit Meldeschein über Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
- Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei (Verlusterklärung, Fahndungsausschreibung)
Kontaktinformationen
- Die Kennzeichenänderung nach Verlust des amtlichen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kosten und Gebühren:
- ca. 30 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)