Verlust oder Abhandenkommen der Zulassungsbescheinigung Teil II
Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II - ZB II - (Fahrzeugbrief) wegen Verlust neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorlegen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II - ZB II - darf erst nach Ablauf der Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgefertigt und ausgehändigt werden (nach etwa sechs bis zehn Wochen).
Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I - ZB I - (Fahrzeugschein) erforderlich, da dieser eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss. Aus diesem Grund ist i.d.R. eine zweite Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis / Reisepass mit Meldeschein über den Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
- Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z.B. Kaufvertrag, Legitimation)
- Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Abholung der ZB II
- gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kontaktinformationen
- Die persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.
Gesetzliche Grundlagen:
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten und Gebühren:
- ca. 75 €