Adressenänderung wegen Umzug innerhalb des Landkreises Miesbach
Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises Miesbach. Die Zuständigkeit ist nur gegeben, sofern es sich um den Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach handelt.
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
- Wenn noch ein Fahrzeugbrief alter Art besteht, ist auch dieser zum Austausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen
- gültiger Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kontaktinformationen:
- Die Mitteilung der Adressänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen:
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten und Gebühren:
- ca. 15 €