Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Namensänderung
Bei Änderung des Namens, z. B. durch Heirat. Der Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Miesbach.
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU (TÜV)
- gültiger Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
- ggf. Urkunde über Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde), falls noch nicht im Personalausweis / Reisepass vermerkt
Kontaktinformationen
- Die Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten und Gebühren:
- ca. 20 €