Seiteninhalt

Wiederanmeldung auf den gleichen Halter

Das Fahrzeug wird nach Außerbetriebsetzung wieder auf den selben Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach zugelassen.

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
  • gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist zusätzlich eine Meldebescheinigung mit Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
  • bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
  • „SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Finanzamt“
    ggf. Einverständniserklärung für den Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)

Bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kontaktinformationen:

  • Die Wiederanmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten:

  • ca. 15 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)