Seiteninhalt

Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem NICHT EU-Land (Drittland)

Sie möchten ein neues, importiertes Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach anmelden?

Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes im Landkreis Miesbach
  • Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
  • Einfuhrumsatzsteuer-Mitteilung – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (kann bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden)
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der Betriebserlaubnis:
    z.B.: Übereinstimmungsbescheinigung = COC-Papier, Datenbestätigung des Herstellers, Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges oder Gutachten gem. § 21 StVZO
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung, sofern erstmals ein deutscher Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ausgestellt wird
  • „SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt“
  • ggf. Vollmacht für beauftragte Person und zusätzlich dessen Ausweis
  • ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)

Bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Hinweis:

  • Die Zulassungsbehörde behält sich vor, weitere Unterlagen zu verlangen. Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, wäre es angebracht sich vor der Zulassung mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.

Kontaktinformationen:

  • Die Zulassung/Anmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • Eu-Richtlinien

Kosten

  • ca. 50 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)