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Vollzug der Geflügelpestverordnung und des Tiergesundheitsgesetzes

Aufgrund des aktuellen Geschehens mit zahlreichen Infektionen von vor allem Wildvögeln in ganz Bayern ist die Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten zur Vermeidung einer Einschleppung des Geflügelpestvirus in Betriebe erforderlich.