Seiteninhalt

Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises Miesbach / Bundesweite Kennzeichenmitnahme ab dem 01.01.2015

Sie sind von einem anderen Zulassungsbezirk mit Ihrem Hauptwohnsitz in den Landkreis Miesbach gezogen.
Das Fahrzeug hat ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk.

Seit dem 01.01.2015 ist es möglich, dass bei einem Umzug die Kennzeichen des bisherigen Landkreises beibehalten werden.

Außerdem besteht seit dem 01.01.2020 die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel.

Die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme besteht aber nur solange das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Wird das Fahrzeug abgemeldet, kann dieses Kennzeichen nicht weiterverwendet werden.

Wichtig:

  • Mit der Kennzeichenmitnahme entfällt aber nicht die Verpflichtung des Halters die Adressänderung bei der Zulassungsstelle anzuzeigen und die Fahrzeugpapiere entsprechend berichtigen zu lassen.

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
  • gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist zusätzlich eine Meldebescheinigung
  • bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
  • „SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Finanzamt“
    ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)

Bei Vereinen

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kontaktinformationen:

  • Die Zulassung/Anmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Entstehende Kosten

  • ca. 20 €