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Geflügelpest (Aviäre Influenza, Vogelgrippe)

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Erkrankung von Vögeln.

Was versteht man unter Geflügelpest und »Vogelgrippe«?

Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Vogelspezies wie Enten und Gänse weisen gemeinhin eine geringere Empfindlichkeit auf. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene (stark krankmachende, HP) aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7. Die hochpathogenen AIV (HPAIV) entstehen durch Mutation aus geringpathogenen Influenzaviren (LPAIV) d. h. Varianten, die lediglich leichte Krankheitssymptome induzieren. Erst bei Infektion mit der HP-AIV Variante kommt es zu dramatischen Krankheitsverläufen mit einer Sterblichkeit von bis zu 100 Prozent, die sich schnell ausbreiten kann und dann als Geflügelpest bezeichnet werden.

Als „Vogelgrippe“ werden in der Öffentlichkeit seit dem Auftreten des hochpathogenen H5N1 Virus aus Asien Infektionen des Nutzgeflügels mit aviären Influenzaviren bezeichnet.

Wieso sind manche Influenzaviren besonders krankmachend, während andere gar keine oder nur geringe Krankheitszeichen verursachen?

Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Sie verfügen über zwei Oberflächenproteine, das Hämagglutinin-(H) und die Neuraminidase-(N), die für die Wechselwirkung mit Zellen und somit für deren Infektion bedeutsam sind. Diese Proteine können in unterschiedlichen Varianten (Subtypen) vorkommen. Bei aviären Influenzaviren sind 16 Subtypen des Hämagglutinins (H1-16) und neun Subtypen der Neuraminidase (N1-N9) beschrieben. Nach der Struktur von H und N werden die Subtypen des Virus bezeichnet, wie H5N1, H5N8, H7N3 oder H7N7.

Beide Oberflächenproteine unterliegen fortdauernden Veränderungen. Dabei entstehende neue Varianten, die die Wirtsabwehr unterlaufen können, gelegentlich auch neue Wirte infizieren und damit ihre Verbreitung sichern. Natürlicherweise können nur aus den Subtypen H5 und H7 durch spontane Mutationen aus wenig krankmachenden, geringpathogenen Formen stark krankmachende, hochpathogene Varianten entstehen. Während LPAIV sich nur lokal im Atmungstrakt und Darm vermehrt, verteilen sich HPAIV im ganzen Körper und führen in zwei bis drei Tagen zum Tod. Die dafür mitverantwortlichen Mutationen bestehen in einer Veränderung eines Bereiches im Hämagglutinin, der für die Aktivierung des Proteins durch Eiweißspaltung wichtig ist.

Woher kommt das Geflügelpestvirus H5N8?

Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAIV H5N8) wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea entdeckt. Etwa zwölf Millionen Tiere mussten zur Eindämmung der Infektion getötet werden. Aus China und Japan wurden ebenfalls Ausbrüche gemeldet. Zum Jahresende 2014 trat H5N8 in verschiedenen Ländern Europas auf, u. a. in Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Auch nach Nordamerika wurde das Virus Ende 2014 verbreitet. Dort vermischte sich H5N8 mit anderen amerikanischen Influenzaviren und infizierte als hochpathogener Subtyp H5N2 etwa 150 Geflügelhaltungen, bevor die Epidemie im Sommer 2015 gestoppt werden konnte. Im Sommer 2016 wurden hochpathogene H5N8 Viren bei Wildvögeln im Süden Sibiriens und seit Ende Oktober auch wieder in europäischen Wildvögeln nachgewiesen. Die derzeit nachgewiesenen Viren sind sehr eng mit denen aus Südsibirien verwandt, unterscheiden sich aber genetisch von den früher nachgewiesenen HPAIV H5N8. Ob sich auch die biologischen Eigenschaften dieser Viren verändert haben, ist noch nicht geklärt. Im Gegensatz zum Auftreten 2014 scheinen zurzeit eine größere Anzahl und auch andere Arten von Wildvögeln infiziert zu sein. Auch die bisher beobachteten klinischen Erscheinungen sind gravierender. Dies zeigt sich insbesondere in der auffallend erhöhten Sterblichkeit von Reiherenten.

Welche Übertragungswege gibt es?

Eindeutige Einschleppungswege des derzeit in Europa grassierenden HPAIV H5N8 konnten bisher nicht festgestellt werden. Die Beteiligung von Zugvögeln ist aufgrund detaillierter Analysen der Viren des Jahres 2014 sowie des bisherigen Geschehens wahrscheinlich.
Für die Einschleppung von aviären Influenzaviren in Nutzgeflügelbestände kommen eine Reihe von Faktoren in Frage. In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen: Unter anderem stellen die Neueinstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser Risiken für eine Einschleppung dar. Hierbei wird auch der indirekte Eintrag über etwaig verunreinigtes Futter, Wasser, Gerät oder verunreinigte Einstreu in Betracht gezogen.

Bereits Spuren von Kot bzw. Nasensekreten von Wildvögeln, die nicht sichtbar sind, reichen für die Übertragung aus!

Welche Rolle spielen Zugvögel bei der Verbreitung von hochpathogenem H5N8?

Die Verbreitung durch Zugvögel wurde für das Virus von 2014 u. a. von einem internationalen Forschungskonsortium aus Virologen, Epidemiologen und Ornithologen detailliert untersucht und beschrieben (Role for migratory wild birds in the global spread of avian influenza H5N8; Science 14 Oct 2016: Vol. 354, Issue 6309, pp. 213-217, DOI: 10.1126/science.aaf8852).

Können infizierte Zugvögel überhaupt weitere Strecken zurücklegen?

Wie weit infizierte Wildvögel fliegen können, ist nicht bekannt. Es ist aber auch nicht erforderlich, dass ein infizierter Vogel über lange Strecken fliegt. Entscheidend ist, dass sich Infektionsketten aufbauen, über die das Virus von Rastort zu Rastort weitergegeben wird. So ist eine staffettenartige Ausbreitung des Erregers aus Asien durch die Überlappung der Brutgebiete und Zugrouten sehr gut vorstellbar.

Ist H5N8 auf den Menschen übertragbar?

Infektionen des Menschen mit HPAI H5N8 Viren wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.

Besteht ein Gesundheitsrisiko durch Geflügelprodukte für die Verbraucher?

Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nichtbekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Das hierfür zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung stellt dazu Informationen auf seiner Internetseite www.bfr.bund.de zur Verfügung.

Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Einzelne Singvögel, können in eine Tüte verpackt, über die Hausmülltonne entsorgt werden. Nur wenn Sie tote Tiere wie Enten, Blesshühner, Gänse, Schwäne, Reiher oder Greifvögel finden oder mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie dies unter der Rufnummer 08025/704-2233 oder - außerhalb der Dienstzeit - unter 112 melden.

Gelten die Maßnahmen auch für Halter von wenigen Tieren?

Alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen Tieren. Das Risiko der Weiterverbreitung der Geflügelpest ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen. Von großer Bedeutung ist die Meldung des Bestandes an das zuständige Veterinäramt.

Kann ich mit meinem Hund bedenkenlos an den Seen im Landkreis spazieren gehen?

Grundsätzlich ja. Auch wenn es bisher keine Informationen zu Erkrankungen bei Hunden mit dem H5N8 Virus gibt, ist das Spazierengehen mit Hunden an der Leine sehr empfehlenswert, damit das Tier keine kranken oder verendeten Wildvögel apportiert.

Kann ich meine Katze frei laufen lassen?

Auch wenn das Freilaufen einer Katze nicht verboten wurde, so sollte doch darauf geachtet werden, dass insbesondere die Freigänger mit Jagd- und Beutetrieb entweder unter Beobachtung Freigang haben, an der Leine spazieren gehen oder tatsächlich eine Zeit lang im Haus/Gebäude bleiben.

Insbesondere Katzenhalter mit Geflügelhaltung bzw. Geflügelhaltung in der Nachbarschaft sollten darauf achten, dass kein Kontakt der Katzen mit Wildgeflügel möglich ist. Zudem soll die Aufstallung des Geflügels auch verhindern, dass Katzen in diesen Bereich gelangen und womöglich ihre „Beute“ ablegen oder verzehren können. Schon geringe Mengen von dieser „Beute“ können den Ausbruch bei dem Hausgeflügel verursachen.
In wie weit H5N8 ein Krankheitsgeschehen bei Katzen auslösen kann, ist derzeit nicht bekannt.

Was passiert, wenn in Deutschland Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel auftreten?

Für die Bekämpfung der Geflügelpest gelten EU-weite und nationale Vorschriften. Grundsätzlich wird das Geflügel in infizierten Beständen getötet und unschädlich beseitigt. Zudem richten die zuständigen Behörden Schutz- bzw. Überwachungszonen ein, in denen Geflügelbestände unter besondere Beobachtung gestellt werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern. Weitere Informationen sind in der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest zu finden.

Wie erkennt man Geflügelpest?

Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreitet. Nach einer kurzen Inkubationszeit (wenige Stunden bis hin zu maximal 21 Tagen) erkranken die Tiere. Die Seuche verläuft danach schnell und endet meist tödlich.

Betroffene Tiere zeigen folgende Symptome:
• hohes Fieber
• Appetitlosigkeit
• drastischer Rückgang der Legeleistung
• hochgradige Apathie
• Atemnot
• ausgeprägtes Kropfödem
• Blaufärbung von Kamm und Kehllappen
• wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall
• plötzlich auftretende zahlreiche Todesfälle

Gibt es eine Impfung gegen Geflügelpest?

Immer wieder wird über den Einsatz von Impfstoffen als Bekämpfungsmaßnahme in der Tierseuchenbekämpfung diskutiert. Im Falle der Vogelgrippe ist dies jedoch bisher aus verschiedenen Gründen nicht hilfreich: Durch die Impfung gesunder Tiere in einem betroffenen Gebiet wird die Weiterverbreitung des Virus leider nicht verhindert, da sich die Tiere trotz erfolgreicher Impfung anstecken können. Es kommt lediglich nicht mehr zu Krankheitsanzeichen bei den Tieren. Geimpfte Tiere bleiben Träger und Ausscheider des Virus und damit auch Verbreiter der Seuche.

Daneben besteht ein weiteres Problem darin, dass geimpfte Tiere dieselben Antikörper produzieren wie Tiere, die sich mit Geflügelpest angesteckt haben. Dadurch ist eine Unterscheidung von geimpften und infizierten Tieren bei Laboruntersuchungen nicht möglich. Markerimpfstoffe, nach deren Anwendung die gebildeten Antikörper von infektionsbedingten Antikörpern zu unterscheiden sind, könnten dieses Problem in Zukunft lösen.

Wie bekämpft man Geflügelpest?

Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Geflügelpest entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht, werden vor Ort Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, einen drei Kilometer großen Sperrbezirk und ein zehn Kilometer großes Beobachtungsgebiet angeordnet.

Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Danach werden auch die Betriebe mit Geflügel in einem bestimmten Umkreis um das Seuchengehöft geräumt.

Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Schon beim geringsten Geflügelpest-Verdacht unbedingt den Tierarzt/die Tierärztin informieren! Denn ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründet geäußerter hat dagegen keine.

Alle zuständigen Behörden beobachten aufmerksam den weiteren Verlauf der Geflügelpest in Europa. Aufgrund umfangreicher Vorbereitungsmaßnahmen ist man heute gut gerüstet und hat die notwendigen Alarm- und Krisenpläne vorbereitet.

Nur bei strikter Beachtung der eingeleiteten Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko eines großflächigen Seuchenausbruches beim Nutzgeflügel in Deutschland begrenzen. Bitte helfen Sie den Behörden dabei durch Ihr Verhalten.

Was kann ich tun, um das Weiterverbreiten im Seuchenfall zu verhindern?

Grundsätzlich gelten für alle Personen die Geflügel halten, Besucher von Standorten mit Geflügel, gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby)-Haltungen handelt, die gleichen Maßnahmen. Geflügelpest lässt sich sehr leicht über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. verbreiten. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht z.B. aus, um damit das Virus weiter zu tragen.
Es sollte daher vermieden werden, im Seuchenfall Standorte mit Geflügel aufzusuchen und Geflügel, auch Wildgeflügel zu füttern.
Geflügelhalter sollten möglichst keine anderen Geflügelbestände aufsuchen. Falls diese Kontakte nicht vermeidbar sind, sollten folgende Punkte beachtet werden:

• atrikte Trennung von Arbeits- und Freizeitkleidung
• vor dem Besuch anderer Geflügelbestände ist kurz vor Verlassen des eigenen Grundstückes zu duschen und die Haare sind zu waschen
• Vorsichtsmaßregeln gelten für alle Besucher/Angehörige des Betriebes
• Einrichtung von Desinfektionsbecken oder -matten an den viel begangenen Wegen auf dem Gelände, insbesondere an den Eingängen zum Stall. Wichtig ist die Entfernung von Mist oder Kotresten vom Schuhwerk.
• Es sind nur zugelassene Desinfektionsmittel zu verwenden.