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Kriegsopferfürsorge (KOF)

Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten. Damit sollen die Folgen der Schädigung gemildert werden.

Wenn die Beschädigten und ihre Hinterbliebenen auf Grund der Schädigungsfolgen oder des Todes des Versorgers nicht in der Lage sind, den eigenen Bedarf zu decken, ergänzt die Kriegsopferfürsorge deren Versorgungsleistungen (z.B. Heil- und Krankenbehandlung oder Rentenzahlungen) durch besondere Hilfen im Einzelfall. Dies ist geregelt im Bundesversorgungsgesetz.

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