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Bildung und Teilhabe

Mitmachen möglich machen

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

 

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag (Familienkasse) beziehen.

 

Welche Leistungen gibt es?

  • gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule bzw. Kindertagesstätte
  • eintägige oder mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertagesstätten
  • Lernförderung – Nachhilfeunterricht
  • Sport-, Musik- und Kulturangebote bis 10 € pro Monat bis zum 18. Lebensjahr
  • Leistungen für den Schulbedarf bis 150 € pro Schuljahr
  • Schulwegbeförderung (Amt für Fahrtkostenrückerstattung im Landratsamt)

Wie erhalten Sie diese Leistungen?

Leistungen gibt es nur auf Antrag. Dies gilt insbesondere auch für die Mittagsverpflegung in der Schule, der Kindertagesstätte oder dem Hort.

Wie werden die Leistungen ausgezahlt?

Wir rechnen immer direkt mit den Leistungserbringern ab (Schulen, Vereine, Musikschulen u.a.). Die Überweisung von Leistungen auf Ihr Konto ist nicht möglich. Eine Ausnahme bildet der Schulbedarf, der im August (100 €) und im Februar (50 €) an Sie ausgezahlt wird.

Wo können Sie die Leistungen beantragen?

Sie können die Leistungen ab sofort über Ihre Wohnortgemeinde oder im Kundencenter des Landkreises Miesbach beantragen.

 

Antragsformulare finden Sie in der rechten Randleiste unter Dokumente.

 Informationsfilm Bildung und Teilhabe