Arbeit und Soziales
Der Fachbereich Arbeit und Soziales ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die soziale Absicherung der Menschen im Landkreis Miesbach geht, ausgenommen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Soziale Sicherungssysteme sollen den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Dazu gehören Leistungen nach dem
- Bürgergeld
- Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende): Es umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zuständiger, alleiniger Träger ist der Landkreis Miesbach als sog. Optionskommune; nähere Informationen: Kommunen für Arbeit.
- Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
- Wohngeldgesetz
- Wohnungsbindungsgesetz
- Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)
- Ausbildungsförderungsgesetze (BAföG)
- Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge)
- Bildung und Teilhabe
Persönliche Vorsprachen sind nur in dringenden Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte richten Sie Ihre Anliegen daher erst telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Fax an uns.
Kundencenter
Erster Anlaufpunkt und Ansprechpartner für
- Allgemeine Informationen über soziale Leistungen und deren Anspruchsvoraussetzungen,
- Ausgabe von Antragsformularen,
- Unterstützung bei Fragen, die sich aus den Antragsformularen ergeben,
- Entgegennahme von Unterlagen und Weiterleitung an die zuständigen Mitarbeiter/-innen.