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Jobcenter Landkreis Miesbach

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist darauf ausgerichtet, Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie stärkt die Eigenverantwortung und trägt dazu bei, dass der Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann. Da der Landkreis Miesbach eine sogenannte Optionskommune ist, wird diese Aufgabe vom Jobcenter in alleiniger Trägerschaft übernommen. Das heißt, die aktiven Leistungen zur Eingliederung sowie die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf der Grundlage des SGB II (auch Arbeitslosengeld II oder "Hartz IV" genannt), werden aus einer Hand vom Jobcenter erbracht.

Das Jobcenter hat u.a. zwei zentrale Bestandteile: die Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederung in Arbeit. Diese Aufgaben werden von den Teams „Jobcenter - Leistung“ und „Jobcenter - Fallmanagement“ übernommen.

Informationsfilm zum Jobcenter