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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA), vormals Heimaufsicht

Aufgabe der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualität und Aufsicht (FQA) ist es, die Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zu beraten und zu überprüfen. Dazu gehören Alten- und Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Behinderteneinrichtungen für Erwachsene und betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt liegt in der Beratung der Einrichtungen, der Träger, der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen und gesetzlichen Betreuern.

Die Überprüfungen der Einrichtungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Jede Einrichtung wird mindestens einmal im Jahr besucht, zusätzlich auch anlassbezogen, z. B. bei Beschwerden.

Hinweis: 

Tagespflege, Ambulante Pflegedienste und Betreutes Wohnen für Senioren unterliegen nicht der Heimaufsicht.

Die Aufgabenfelder der Beratung und Überprüfung sind u. a.

  • Alle Angelegenheiten, die die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung wahren und fördern
  • Qualitätsanforderungen an Wohnen, Betreuung und Pflege sowie an Integration und Teilhabe am Leben in stationären Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
  • Rechte und Pflichten von Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Vertretungsgremien
  • Beschwerderechte und Unterstützung bei deren Wahrnehmung)


GESETZLICHE GRUNDLAGEN

  • Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
  • Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG)

Hilfe bei der Auswahl eines Heimes

Ihr Recht als Bewohner

Informationen für Beratungen und Beschwerden

Für Beschwerden oder Bitten um Prüfung einzelner Sachverhalte betreffend Pflegeeinrichtungen benutzen Sie bitte folgendes Formular:


PFLEGEBEAUFTRAGTER UND PFLEGEHOTLINE

Der Pflegebeauftragte am Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, als Anlaufstelle für alle Belange Pflegebedürftiger, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte zur Verfügung zu stehen, wenn es um Missstände in der Pflege geht. Betroffene können ihm ihr Anliegen und Hinweise mitteilen; Vertraulichkeit wird gewährleistet, personenbezogene Daten bleiben auf Wunsch außen vor. Der Pflegebeauftragte gibt dem Betroffenen eine kurze ergebnisorientierte Rückmeldung.

Der Ministerrat hat am 27. November 2018 ein Gesetz über die Beauftragten der Staatsregierung beschlossen und kommissarische Beauftragte benannt. Für den Aufgabenbereich des Patienten- und Pflegebeauftragten ist Herr MdL Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer zuständig.

Die Geschäftsstelle des Patienten- und Pflegebeauftragten ist montags, mittwochs und freitags von 9 bis 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13 bis 15 Uhr telefonisch unter 089 540233951 erreichbar. Zur Internetseite des Pflegebeauftragten gelangen Sie über die Links in der rechten Spalte.

PFLEGE-SOS BAYERN 

Seit dem 7. März 2022 gibt es in Bayern eine neue Anlaufstelle am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP), um Missstände in der Pflege zu melden. Die Hotline „Pflege-SOS Bayern“ ist unter der Rufnummer 09621 9669660 oder per E-Mail (pflege-sos@lfp.bayern.de) erreichbar. Weitere Informationen findet man unter www.Pflege-SOS.bayern.de

Prüfberichte

Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Januar 2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen – grundsätzlich einmal pro Jahr – sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht, wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen, von der FQA überprüft wurde. Die freiwillig veröffentlichten Prüfberichte finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtung.