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Beurkundungen

Beim Fachbereich Jugend und Familie Miesbach kann die Beurkundung verschiedener öffentlichen Urkunden nach dem Beurkundungsgesetz erfolgen.

Dies sind u. a.:

  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Anerkennung der Vaterschaft/Zustimmungserklärungen
  • Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts sowie
  • weitere Beurkundungen

Auf Wunsch erhalten Sie Negativatteste / Sorgerechtsbescheinigung über die alleinige elterliche Sorge.