Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz verfolgt folgende Ziele:
- Kinder und Jugendliche sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden und eine positive Kultur des Aufwachsens erleben. Hierbei sollen potentielle Gefährdungen wenig Chance zur Entfaltung haben.
- Junge Menschen sollen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
- Junge Menschen sollen in ihrer Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gestärkt werden.
- Eltern und Erziehungsberechtigte sollen dabei unterstützt werden, ihre Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
- Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Adressaten des Kinder- und Jugendschutzes sind:
Kinder und Jugendliche, Eltern, Erziehungsberechtigte, Fachkräfte aus den Bereichen der Jugendhilfe und der Schulen, Gewerbetreibende und Veranstalter, die Öffentlichkeit und Entscheidungsträger.