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15.02.2021 Update Corona Landkreis Miesbach - Lockerungen im Landkreis aufgrund niedriger Inzidenz 

Mit der neusten Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten auch im Landkreis einige Lockerungen in Kraft. Diese Lockerungen sind daran gekoppelt, dass die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge unter 100 liegt. Bekanntermaßen unterschreitet der Landkreis diesen Wert seit 20.01. deutlich und zuverlässig.

Konkret treten damit folgende Lockerungen in Kraft:

  • Nächtliche Ausgangssperre entfällt ab sofort.
  • Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, und sonst Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen, sowie für alle Abschlussklassen ab Montag, 22.02., wenn bis dahin die 100er-Marke nicht geknackt wird. Weitere Informationen des Kultusministeriums stehen noch aus.
  • Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, wenn Schutz- und Hygienekonzepte bestehen und Betreuung in festen Gruppen erfolgt, ab Montag, 22.02., wenn bis dahin die 100er-Marke nicht geknackt wird.
  • Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Für die Lockerungen ist der Inzidenz-Wert des RKI ausschlaggebend. Die Landkreise sind deshalb angehalten, nur noch diese Wert zu verwenden und keine selbst berechneten Inzidenzen mehr anzugeben.

Der vom RKI berechnete Inzidenzwert für den Landkreis Miesbach beträgt 54,0. Heute wurden nur zwei weitere Fälle an das Gesundheitsamt Miesbach gemeldet. 

Sophie Stadler, Pressesprecherin und Leitung Büro Landrat 

15.02.2021