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06.05.2021

06.05.2021 Update Corona Landkreis Miesbach - Infektionsgeschehen nimmt wegen Mutationen wieder Fahrt auf

Cluster rund um Gemeinderatssitzung

Während die Rückwärtstendenz in den Nachbarlandkreisen sichtbar ist, scheint unser Landkreis gerade eine Kehrtwende zu erleben. Seit einigen Tagen sind wieder steigende Infektionszahlen zu beobachten.

Das weiterhin diffuse Infektionsgeschehen im Landkreis betrifft zahlreiche einzelne Familien. Darüber hinaus bereitet ein neues Cluster rund um eine Gemeinderatssitzung in Gmund dem Gesundheitsamt und dem Contact Tracing Team derzeit viel Arbeit. Bereits ein Drittel der bekannten Anwesenden (8 von 24) wurde im Nachhinein positiv auf das Coronavirus getestet. Auch die Familie eines Teilnehmers ist bereits positiv. Mit weiteren Folgeinfektionen ist zu rechnen. Das Gesundheitsamt und das Contact Tracing Team arbeiten mit Hochdruck an der Ermittlung aller Kontaktpersonen.

Aufgrund der Häufung an positiven Fällen unter den Gemeinderäten ist davon auszugehen, dass an der Sitzung eine oder mehrere asymptomatische infizierte Personen teilgenommen haben. Wahrscheinlich ist die britische Mutation verantwortlich für die Häufung an Fällen.

Alle Personen, die für die Dauer der Sitzung keinen FFP2 Maskenschutz hatten, werden als enge Kontaktpersonen (KP 1) eingestuft und müssen 14 Tage ab der Sitzung in Quarantäne. Für bereits positiv Getestete (ST bzw.  PCR bestätigt) gilt eine Quarantäne ab Testdatum 14 Tage wie vorgeschrieben.

Aber: Zuhörer, Gemeinderäte und Verwaltungsmitarbeitende, die sich kontinuierlich mit FFP2 Maske geschützt haben, können, solange keine Krankheitssymptome bestehen und nach Vorlage eines negativen Schnelltestes, aus der vorläufigen häuslichen Quarantäne entlassen werden. Sie gelten als Kontaktpersonen Kategorie 2. Das Gesundheitsamt empfiehlt regelmäßige Schnelltestungen und Symptomkontrolle für 14 Tage nach der Sitzung für diesen Personenkreis, sowie für diese Dauer eine Kontaktreduzierung.

Da die Besucher nach Schilderungen Anwesender weit weg von den Gemeinderäten gesessen sind und wohl durchgehend FFP2-Maske getragen haben, scheint eine Infektion unwahrscheinlich. Um möglichst schnell einen Kontakt zwischen allen Zuhörern und dem Gesundheitsamt herzustellen, werden diese gebeten, sich schnellstmöglich mit ihren Kontaktdaten an das Gesundheitsamt unter gesundheitsamt@lra-mb.bayern.de zu wenden.

Alle Personen, von denen die Gemeinde die Kontaktdaten schon jetzt bereitstellen konnte, wurden bereits über das Prozedere bzw. die Quarantäneanordnung informiert.

Größere Impfstofflieferung für die kommende Woche

33,76 % der Landkreisbevölkerung sind bereits mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft. Erfreulich ist, dass auch kommende Woche eine größere Menge Impfstoff im Impfzentrum eintrifft. 2.292 Dosen BionTech und 500 Impfdosen Moderna werden erwartet. Gemeinsam mit den Impfungen bei den Hausärzten nimmt die Impfung im Landkreis weiter Fahrt auf.

Das Team des Impfzentrums möchte darauf hinweisen, dass Termine systembedingt nicht vorverschoben werden können. In den Impfzentren wird ausschließlich gegen das Coronavirus geimpft. Zu allen anderen Impfungen beraten die Hausärzte, ebenso wie zu individuellen medizinischen Fragen und Nebenwirkungen nach der Impfung. Bei Nebenwirklungen nach der Impfung sind je nach Schwere der Hausarzt oder der Rettungsdienst der passende Ansprechpartner. Anliegen zu Reisebestimmungen und Urlaubsplanungen sind im Impfzentrum nicht richtig.

Impfnachweise für mehr Normalität

Mit der Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genießen vollständig Geimpfte und Genesene seit heute weitere Lockerungen. Als vollständig geimpft gelten Bürgerinnen und Bürger deren Zweitimpfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegt. Als Nachweis hierfür zählt derzeit der Impfpass in Papierform. Der QR-Code der Anmeldebestätigung in den Impfzentren ist kein Impfnachweis.

Das Bundesministerium arbeitet an einer einheitlichen und fälschungssicheren Lösung für einen digitalen Impfausweis.Das Prozedere zur Erstellung des „Digitalen Impfnachweises“ befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. Genaue Rahmenbedingungen sowie ein finales Erscheinungsdatum sind den Behörden noch nicht bekannt.

Als Genesen gelten Bürgerinnen und Bürger, die per eindeutig zuordenbarem PCR-Testergebnis (Ergebnis aus der Zeit während der Infektion) nachweisen können, dass Sie mindestens vor 28 Tagen, höchstens aber sechs Monaten, eine Coronainfektion durchgemacht haben.

Landkreisbürger, die ihre Quarantänebestätigung vom Gesundheitsamt verloren haben, schicken bitte eine formlose Email mit ihren vollständigen Kontaktdaten, ihrem Geburtsdatum und ihrem Quarantänezeitraum an coronaanfragen@lra-mb.bayern.de.

Genesene und vollständig Geimpfte, die aktuell keine Symptome haben, müssen sich in Bayern nicht mehr nach der Ausgangssperre richten. Die Kontaktbeschränkungen werden für diese Personen insofern angepasst, dass sie bei Treffen mit anderen Personen nicht mehr zur Gesamtzahl zählen. Beispiel: Es trifft sich eine Familie (Vater-nicht geimpft/nicht genesen, Mutter- nicht geimpft/nicht genesen, 1 Kind unter 14 Jahren, mit einer anderen Familie Vater geimpft, Mutter- nicht geimpft/nicht genesen,1 Kind unter 14, so ist dies erlaubt. Auch die Testpflicht für den Besuch von Ladengeschäften entfällt für vollständig Geimpfte und Genesene.