Arbeitsgruppe Landschaftsschutzgebiete diskutiert Mountainbike-Thema und konkretisiert Einwendungen der Gemeinden
In der aktuellen Sitzung der Arbeitsgruppe Landschaftsschutzgebiete standen zwei zentrale Themen im Mittelpunkt: das Mountainbike-Thema und die Einwendungen der Gemeinden zu einzelnen Flächen der Landschaftsschutzgebiete.
Unterstützt von Thorsten Schär (REO) wurde das Mountainbike-Thema intensiv diskutiert. Auftrag des Kreistags an die Verwaltung und Wunsch des Umweltausschusses ist es, das MTB-Thema direkt in den LSG-Verordnungen zu regeln. Seitens der REO bestehen Bedenken, dass bei pauschalen Sperrungen die wenigen existierenden legalen Strecken überfrequentiert werden könnten, dadurch ein Weiterbetrieb bei deutlich erhöhtem Pflegeaufwand erschwert würde und ein „Fleckenteppich“ an Sperrungen schwer kommunizierbar und überprüfbar wäre.
Es wurden daher verschiedene Ansätze geprüft: Eine Möglichkeit wäre die pauschale Sperrung aller Wege unter 1,5 m, mit Ausnahmen für bereits legalisierte Trails und ausgeschilderte MTB-Routen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit das Thema in einem eigenständigen Konzept zu regeln, basierend auf Art. 31 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, anstatt in den LSG-Verordnungen. Die Frage ist nur, ob die Umsetzung einer solchen Regelung von der Verwaltung administrativ bewältigt werden könnte.
Die Diskussion wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt, bevor der Kreistag abschließend entscheidet.
Im Anschluss wurden die Einwendungen der Gemeinden zu einzelnen LSG-Flächen detailliert besprochen. Final wird das Thema in der nächsten Sitzung abgeschlossen, sobald die geplanten textlichen Änderungen in den Verordnungen vorliegen. Grundsätzlich bleiben Seeufer, Golfplätze sowie Skipisten und Liftanlagen Teil des LSG. Ausgenommen werden Friedhöfe, Campingplätze, Sportplätze mit entsprechender Infrastruktur, Talstationen von Wintersportanlagen mit Parkplätzen. Der Innenbereich von Siedlungen ist ebenfalls grundsätzlich kein Bestandteil der LSG.