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29.06.2022

Neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

 

Die Finanzbehörde hat zum Zwecke der Besteuerung des Grundbesitzes einen Hauptfeststellungszeitpunkt im Bewertungsgesetz (BewG) zum 01.01.2022 festgesetzt. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat zu diesem Stichtag Bodenrichtwerte für seinen Wirkungsbereich (Landkreis Miesbach) ermittelt und folgt damit den gesetzlichen Vorgaben des § 196 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Bodenrichtwerte sind spätestens bis zum 30. Juni des Jahres der Ermittlung zu veröffentlichen.

Diese Bodenrichtwerte wurden am 27.06.2022 veröffentlicht und sind ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtig vorrangig über www.boris-bayern.de sowie über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich. Jedermann kann Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.

Darüber hinaus sind die Bodenrichtwerte bei den Kommunen jeweils für einen Monat zur Einsichtnahme auszulegen. Die Kommunen werden dies ortsüblich bekanntmachen und entscheiden selbst über den exakten Zeitpunkt.

Weiterhin starke Wertentwicklung auf dem Immobilienmarkt


Die Bodenrichtwerte spiegeln die tatsächlich getätigten Verkäufe von unbebauten und zu bebauenden Grundstücken für die Nutzungen Wohnen und klassisches Gewerbe, sowie land- und
forstwirtschaftliche Grundstücke wieder. Es besteht für Bauflächen des Wohnungsbaus im Landkreis Miesbach weiterhin eine starke Entwicklung der Kaufpreise und damit der Bodenrichtwerte. Die Entwicklung über die letzten Jahre können der nachfolgenden Grafik (Indexreihe) entnommen werden. Dabei wird für jede der 17 Kommunen des Landkreises ein mittlerer Bodenrichtwert über die durchschnittlichen Lagen
(Wohnbauflächen) ermittelt und mit den Verhältnissen im Jahre 2010 verglichen (2010= Index 100 im Liniendiagramm). Weiter wird die prozentuale Steigerung vom Stichtag 31.12.2020 zum Stichtag
01.01.2022 berichtet (Balkendiagramm). Die Steigerungen liegen zwischen 15% und 40%, ausnahmsweise auch höher.

Es ist eine starke Nachfrage im Bereich bisher „günstiger“ Lagen zu beobachten. Im nördlichen Landkreis ist der Einfluss der LH München im Flächenumsatz stark zu beobachten. Nach wie vor sind die landschaftlich reizvollen Lagen an den Seen besonders nachgefragt.

Bei gewerblich genutzten Grundstücken des Handwerks, der Produktion und in ausgewiesenen Gewerbegebieten ist weiterhin ein nur geringer Umsatz zu verzeichnen, die Entwicklung der Kaufpreise stagniert, die Bodenrichtwerte sind gegenüber dem früheren Stichtag unverändert.

Keine Auswirkungen auf die Grundsteuer

Auch wenn der Stichtag 01.01.2022 aufgrund des Hauptfeststellungszeitpunkts zum Zwecke der bundesweiten Grundsteuerberechnung eingerichtet wurde, haben in Bayern die Bodenrichtwerte bzw. die Immobilienwerte keinen Einfluss auf die Grundsteuer. In Bayern ist das Flächenmodell eingeführt, relevant sind die Flächen des Grundstücks und der Bebauung, sowie die Nutzung (www.grundsteuer.bayern.de).

Für die Immobilienbewertung, auch für weitere steuerliche Belange ist der Bodenrichtwert zum 01.01.2022 relevant für alle Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2022 Aufgrund der relevanten Gesetzesänderungen (Baugesetzbuch – BauGB, Gutachterausschussverordnung – BayGAV) werden die Bodenrichtwerte in Zukunft wieder turnusmäßig alle zwei Jahre ermittelt, d.h. wieder zum 01.01.2024 als kommender Stichtag. Die Erläuterungen und Hinweise zu den Bodenrichtwerten sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-miesbach.de/gutachterausschuss einsehbar.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Miesbach
Bernhard Mayer (Vorsitzender)