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MVV-Beitritt

Im Landkreis Miesbach ist der ÖPNV über viele Jahre gewachsen. Unterschiedliche Verkehrsunternehmen haben sich hier angesiedelt und befördern täglich Tausende von A nach B. Die heterogene Landschaft der Verkehrsunternehmen führt jedoch auch dazu, das viele verschiedene Tickets notwendig sind um durch den Landkreis zu fahren. Es erfordert einiges an Geschick, hier nicht den Überblick zu verlieren.

Wie einfach es gehen kann, zeigt aktuell das 9€-Ticket. Ein Ticket für alles!

Genau das streben wir auch langfristig für den Landkreis Miesbach an. Dafür möchten wir dem Münchner Verkehrsverbund, kurz MVV, beitreten. Das Ziel ist, wie gesagt, ein Ticket für alles. Ein Ticket für Bus, Bahn & Schiff - von Freising bis Bayrischzell, von Rosenheim bis Bad Tölz.

Um dem MVV als Landkreis beizutreten sind einige Fragen zu klären. Seit Januar 2020 werden unterschiedliche Studien durchgeführt um zu prüfen, ob die verkehrliche Sinnhaftigkeit der Verbundintegration gegeben ist und wie die finanziellen Auswirken aussehen. 

Phase I ist bereits abgeschlossen. Die verkehrliche Sinnhaftigkeit ist eindeutig gegeben. Im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen hat der Landkreis Miesbach am besten abgeschnitten und ist somit ganz oben auf der Prioritätenliste.

Aktuell läuft die Phase II der Studie. Die ersten Ergebnisse werden in Kürze erwartet. Anschließend wird entschieden, ob der Landkreis Miesbach den MVV beitreten wird.

Übrigens:

Keine Sorge um die lokalen Verkehrsunternehmen. Die bleiben, denn der MVV ist kein Verkehrsunternehmen, sondern ein Verkehrsverbund, der das Ziel, hat die Preise und Tarife aller lokalen Verkehrsunternehmen zu harmonisieren.


News: 

02.02.2023

Kreisentwicklungsausschuss stellt Weichen für MVV-Beitritt

Der Kreisentwicklungsausschuss stellte die Weichen für den MVV-Beitritt des Landkreises Miesbach: Einstimmig empfahl der Ausschuss, dem Verkehrsverbundraum zum Fahrplanwechsel am 10.Dezember 2023 beizutreten. Nun liegt der Ball beim Kreistag, der in seiner Sitzung am 23.Februar 2023 den endgültigen Beschluss über einen möglichen Beitritt fassen wird.

Stimmt der Kreistag einem Beitritt zu, profitieren Bürgerinnen und Bürger ab dem Fahrplanwechsel von den Vorteilen des MVV: „Für mich ist der entscheidende Vorteil die Einheitlichkeit: ein Ticket, ein Fahrplan, ein Netz“, sagt Landrat Olaf von Löwis. „Der MVV-Beitritt ist ein Meilenstein in der Verkehrswende und wird echte Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.“

Neben dem Landkreis Miesbach stehen auch die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Rosenheim vor einem Beitritt zum nächsten Fahrplanwechsel. Die Beschlüsse dazu fassten die dortigen Kreisgremien ebenfalls in den vergangenen Tagen.

Die Zonen des MVV werden von bisher sechs auf dann insgesamt 12 Zonen erweitert. Der Landkreis Miesbach wird in den Zonen drei (Landkreisnorden) bis neun (Landkreissüden) liegen. Bekannte Tickets wie die „Kurzstrecke“  und das 365-Euro-Ticket für Schüler und Auszubildende werden übernommen und gelten für den gesamten Verkehrsverbund. Mit dem MVV-Tarif werden überwiegend Strecken günstiger für den Fahrgast.

Für den Landkreis Miesbach fallen einmalig etwa 220.500 € an, sowie ab 2024 jährlich etwa 983.500 €. Die übrigen Kosten trägt der Freistaat Bayern. Dazu Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Der Beschluss des Miesbacher Kreisentwicklungsausschusses ist ein wichtiges Signal für den ÖPNV in der Region. Auch bei den Verhandlungen zum Deutschlandticket wird deutlich, dass Verkehrsverbünde eine ganz entscheidende Rolle im ÖPNV-System einnehmen. Weil leistungsfähige Verkehrsverbünde für die Entwicklung des ÖPNV vor Ort so wichtig sind, übernimmt der Freistaat einen Großteil der anfallenden Kosten für Verbundbeitritte und -neugründungen“.

Trotz MVV-Beitritt bleibt die Zuständigkeit für das Angebot im ÖPNV bei den Aufgabenträgern. Andrea Ladewig, die den MVV-Beitritt am Landratsamt Miesbach federführend betreut, bekräftigt deshalb: „Es bleibt unsere gemeinsame Aufgabe im Landkreis, das Angebot auszubauen und zu optimieren durch Umsetzung von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan und dem Mobilitätskonzept.“