Ab sofort Antrag auf Aufenthaltstitel für Ukraine-Geflüchtete möglich
Ab sofort können Geflüchtete aus der Ukraine, die derzeit im Landkreis Miesbach untergekommen sind, einen Aufenthaltstitel beantragen. Bisher durften sich Ukrainer 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. Wegen des Krieges und den vielen Flüchtenden hat die Europäische Union aber die "Massenzustromrichtlinie" aktiviert, die Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet eine Aufenthaltserlaubnis gewährt. In Deutschland wird dieser Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Bayern hat entschieden, die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine vorerst für zwei Jahre auszustellen.
Der Aufenthaltstitel ist deshalb so wichtig, weil daran zahlreiche Erlaubnisse geknüpft sind: Geflüchtete dürfen ab Erhalt ihrer vorläufigen Bescheinigung ("Fiktionsbescheinigung") über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz in Deutschland arbeiten. Zudem kann jeder Geflüchtete, der seinen Lebensunterhalt derzeit nicht selbst bestreiten kann, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen. Im Rahmen dessen können Geflüchtete außerdem finanzielle Unterstützung für Miet- und/oder Nebenkosten erhalten für ihre private Unterkunft, die Landkreisbürger zur Verfügung gestellt haben, und können auch Krankenleistungen erhalten.
Das Landratsamt hat unter www.landkreis-miesbach.de/ukrainehilfe unter dem Punkt “Registrierung/finanzielle Unterstützung“ leicht verständliche Leitfäden und Tipps zusammengestellt, die eine schnelle Antragstellung ermöglichen. Alle Anträge können auf Deutsch und Ukrainisch gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge beginnt sofort, jedoch ist trotz größter Bemühungen zu einer schnellen Abarbeitung alleine schon wegen der sehr, sehr hohen Zahl an zu erwartenden Anträgen mit einer gewissen Bearbeitungszeit zu rechnen. Der Fachbereich Ausländer- und Asylangelegenheiten wird alle Ressourcen auf die schnelle Abarbeitung der Anträge konzentrieren. Andere Termine müssen deshalb auf das Notwendigste beschränkt werden; es ist daher leider mit längeren Wartezeiten für andere Termine zu rechnen.
Unterdessen hat am Dienstag ein weiterer Bus mit 51 Geflüchteten aus der Ukraine den Landkreis erreicht. Die Geflüchteten waren zuvor im Notquartier an der Messe München. Es handelt sich um 48 Geflüchtete mit ukrainischem Pass und drei Familienangehörige mit anderen Pässen, aber ebenfalls dauerhaftem Aufenthaltsrecht in der Ukraine. Fast die Hälfte der Geflüchteten (23 Personen) sind Kinder. Die Geflüchteten wurden registriert, auf Corona getestet und mit dem Wichtigsten versorgt. In der Erstaufnahmeeinrichtung in Miesbach konnten sie zur Ruhe kommen. Gleichzeitig startete im Landratsamt die Unterkunftsvermittlung mit der Suche nach passenden Wohnungsangeboten von Landkreisbürgern. Insgesamt sind nun 880 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis registriert.