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18.11.2022

Neue Taxitarifordnung ab 1.Dezember

 

Das Landratsamt Miesbach hat in Erfüllung seiner Aufgaben nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz eine neue Taxitarifordnung erlassen, die zum 01.12.22 in Kraft tritt. Damit werden die Taxipreise nach der letzten Anpassung zum 01.11.2021 erneut erhöht. Eine Anhebung der Tarife war wegen der durch die hohen zurückliegenden und andauernden Preissteigerungen in allen Lebensbereichen bedingten wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmen im Landkreis notwendig. Daneben waren für das Landratsamt aber auch Aspekte wie allgemeine Verkehrsinteressen und die andauernde Zugänglichkeit der Taxinutzung für die breite Bevölkerung zu berücksichtigen.

Der Grundpreis erhöht sich damit von bisher 4,00 €auf 4,60€ und ab 01.07.2023 auf 5,00€. Der Kilometerpreis beträgt einheitlich 2,30€; die bisherige Unterscheidung von Tagtarif (2,00€) und Nachttarif (2,20€) entfällt. Der Zeittarif je Stunde erhöht sich von bisher 32,00€ auf 35,00€ bzw. ab 01.07.2023 auf 36,00€.

Im Vergleich zu anderen Landkreisen der Region ist Taxi fahren damit geringfügig teurer als beispielsweise im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen oder auch Landkreis Starnberg, aber günstiger als im Landkreis und in der Stadt Rosenheim.