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19.05.2022

Vorabinfo: Geflügelpest-Schutzmaßnahmen im Landkreis werden aufgehoben

 

Das Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hebt das Landratsamt Miesbach die Maßnahmen zum Schutz von Nutzgeflügel auf.

Die Allgemeinverfügung vom 14.12.2021 zum Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest wird mit Bekanntgabe im Amtsblatt am 25.05.2022 vollständig aufgehoben.

Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter von Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse gelten weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände. Besondere Vorsicht ist bei Tieren mit Auslauf bzw. in Freilandhaltung geboten. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, v.a. Wassergeflügel zu verhindern. Große Vorsicht ist zudem beim Handel mit Lebendgeflügel in Reisegewerbe und innergemeinschaftlichem Verbringen in Bezug auf Länder mit ausgeprägtem Seuchengeschehen angezeigt.

Dies ist eine Vorabinformation zur am 25.05.2022 im Amtsblatt erscheinenden Allgemeinverfügung.