„Vorrangiges Ziel ist immer der Kinder- und Opferschutz“
Familienrichterin Ulrike Sachenbacher klärt über Kinderrechte und Kinderschutz im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt auf
Auf der einen Seite das Recht des Kindes, vor Gewalt im elterlichen Haus geschützt zu werden, auf der anderen Seite das Recht der Eltern auf Umgang mit den Kindern – in Fällen häuslicher Gewalt kollidieren verschiedene Rechtsansprüche miteinander. Dazwischen stehen oft Jugendamt, Polizei, Justiz, Beratungsstellen, die an Vorgaben aus der Politik gebunden sind. Ulrike Sachenbacher kennt dieses Problemfeld seit vielen Jahren. Auf Einladung des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt, einer Einrichtung des Landkreises, die der Vernetzung aller mit der Thematik befassten Akteure dienen soll und von der Gleichstellungsbeauftragten am Landratsamt Miesbach, Sonja Häberlein, geleitet wird, sprach die in Familiensachen wichtigste Richterin Münchens jetzt über das Thema „Kinderrechte und Kinderschutz im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt - ein (un)lösbarer Widerspruch?“.
„Ich möchte Ihnen Anregungen für Ihren Alltag mitgeben“, sagte Sachenbacher gleich zu Beginn zu den etwa 50 Vertretern von Polizei, Justiz, Jugendamt und Beratungsstellen. 2022 wurde die Abteilungsleiterin für Familienverfahren und Richterin am Amtsgericht München von Justizminister Georg Eisenreich zur Kompetenzpartnerin Kinderschutz im Oberlandesgerichtsbezirk München berufen. Ulrike Sachenbacher, die auf Initiative von Gudrun Gallin von der Beratungsstelle MaVia nach Miesbach eingeladen wurde, zeigt klare Kante, dafür ist sie bekannt, dafür ist sie gefürchtet. Das musste an diesem Nachmittag nicht nur Landrat Olaf von Löwis erfahren.
Grundgesetz, Menschenrechtskonvention, UN-Kinderrechtskonvention, Istanbulkonvention, Gewaltschutzgesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz – ein Familienrichter sehe sich in jedem Fall mit vielen Vorgaben konfrontiert, führte Sachenbacher aus. „Das ist eine hoch differenzierte Abwägung höchst verschiedener Schutzrechte mit unterschiedlichen Zielrichtungen“, gab sie zu bedenken, „aber dabei kommt es auf die Haltung eines jeden an.“ Deshalb riet sie die Anwesenden der verschiedenen Fachbereiche dazu auf, auch im Landkreis Miesbach so genannte Fallkonferenzen zu etablieren. Hier tauschen sich alle mit dem jeweiligen Fall befassten Institutionen aus. „Die Zusammenarbeit im Netzwerk ist elementar“, so Münchens oberste Familienrichterin, die den Teilnehmern viele konkrete Beispiele von Fällen aus der Praxis schilderte.
Ulrike Sachenbacher, selbst vierfache Mutter, stellte an diesem Nachmittag auch das so genannte Münchner Modell vor, das auf beschleunigte Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, unter Beteiligung und Kooperation aller Professionen ausgerichtet ist. „Das vorrangige Ziel ist immer der Kinder- und Opferschutz.“ Dabei müsse sich auch jeder der mit dem jeweiligen Fall Befassten stets einer Selbstreflexion unterziehen. „Jede Form von Vorurteilen steht einer professionellen Zusammenarbeit im Wege.“
An die Politik richtete Ulrike Sachenbacher immer wieder die Forderung nach mehr Personal für Justiz, Jugendämter, Polizei und Beratungsstellen. Landrat von Löwis begrüßte an dieser Stelle die vor kurzem vom Ministerrat beschlossene Maßnahme, ab dem Jahr 2027 67 Millionen Euro bereitzustellen, um das bestehende Hilfesystem zu erhalten und auszubauen, „auch wenn ich weiß, dass das nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist“. „Ein großer Erfolg wäre“, entgegnete Sachenbacher, „wenn jeder Landkreis zum Beispiel zwei bis drei Schutzwohnungen für Frauen mit Kindern bereithalten würde.“ Oder wenn an Grund- und Mittelschulen jeder Lehrkraft ein/e Sozialpädagoge/in zur Seite gestellt würde, „dann könnten wir die explodierende Zahl der Schulbegleitungen in den Griff kriegen“. Dafür arbeiteten die Ministerien aber immer noch zu viel getrennt.
Im Anschluss an den Fachvortrag tauschten sich die Teilnehmenden aus, damit konnte vielleicht schon ein Wunsch von Landrat Olaf von Löwis auf den Weg gebracht werden: „Wir müssen über das Thema häusliche Gewalt sprechen, wir müssen noch mehr in die Öffentlichkeit gehen, uns vernetzen und über die Handlungsempfehlungen und Beratungseinrichtungen informieren.“