Gartenkultur und Landschaftspflege
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege des Landkreises berät Privatbürger, Kommunen und Vereine bei allen relevanten Fragestellungen rund um öffentliche und private Freiräume.
Sie wirkt als Fachabteilung mit bei der baurechtlichen Genehmigung von Bauvorhaben sowie als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
Aufgaben der Kreisfachberatung:
- Beratung von Bürgern und Gemeinden zu Fragen der Gartenkultur und Landespflege
- fachliche Stellungnahmen und Beratung zur Grünordnung bei Bebauungsplänen und Bauvorhaben
- Beratung und fachtechnische Betreuung der Gemeinden in Fragen der Gestaltung und Pflege des öffentlichen Grüns
- fachliche Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung von gemeindlichen Satzungen (Baumschutzverordnung, Ortsgestaltungssatzung, Grünflächensatzung etc.)
- fachliche und organisatorische Betreuung von Vereinen und Verbänden, die sich mit der Förderung von Gartenkultur und Landespflege befassen
- Bildung und Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Gartenkultur und Landespflege durch Vorträge, Kurse und Veröffentlichungen
- Beratung und Mitwirkung bei Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere der fachgerechten Ausführung von Landschaftspflege- und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
Baumschutz- und Baumpflege
Die Zuständigkeit für den Baumschutz im Innenbereich obliegt zunächst der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, die hierfür eine kommunale Baumschutzverordnung erlassen oder entsprechende Bestimmungen in die Ortsgestaltungssatzung aufnehmen kann. Die Kreisfachberatung berät und unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung dieser Satzungen sowie bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen.
Bei ortsbildprägendem Baumbestand im Innenbereich sowie bei Gehölzen in der freien Landschaft (Außenbereich) ist unabhängig vom Vorhandensein einer gemeindlichen Satzung die untere Naturschutzbehörde zuständig und ggf. einzubeziehen.
Grundsätzlich zu beachten ist, dass Gehölze aus Arten- und Biotopschutzgründen im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 Bayrisches Naturschutzgesetz nicht entfernt oder auf Stock gesetzt werden dürfen (im Außenbereich ganzjährig). Ausgenommen davon sind Maßnahmen im Hausgarten, zur Gefahrenabwehr, sowie schonende Pflegeschnitte.
Die Kreisfachberatung unterstützt private und öffentliche Eigentümer beratend beim fachgerechten Umgang mit Bestandsbäumen. Hierzu sind eine Reihe von Normen und Regelwerken entwickelt worden, die im Falle von Bauarbeiten im Umfeld eines Baumes sowie bei Baumpflegemaßnahmen zu beachten sind.
In der DIN 18920 finden sich umfassende Vorschriften, die den erforderlichen Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen betreffen. (Weitere Informationen hierzu stehen zum Download zur Verfügung.) Daneben sind von der Forschungsgemeinschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ entwickelt worden (ZTV Baumpflege, 2006), die als „anerkannte Regel der Technik“ für fachgerechte Baumpflegemaßnahmen gelten und von Gartenbau- sowie Baumpflegefirmen in jedem Fall zu beachten sind.
Weitergehende Informationen und Merkblätter zum Herunterladen
- Merkblatt Artenschutz und Gehölzpflege
- Merkblatt Gesetzliche Regelungen zu Baumfällungen und Schnittmaßnahmen an Gehölzen außerhalb des Waldes
Bezugsadressen
- ZTV Baumpflege
- DIN-Norm 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“
- Fachblatt Fachgerechte Baumpflege
Kostenlose Downloads
- Faltblatt Bäume erhalten und ihre Sicherheit gewährleisten
- Faltblatt Kappung
- Faltblatt Unnötiger Starkastschnitt
Ansprechpartner
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Freiflächengestaltung und Grünordnung
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Eine gute Freiflächengestaltung berücksichtigt sowohl die Gebäudearchitektur als auch die umgebungstypischen Erfordernisse an die Freiflächen. Sie führt zu einer funktionellen Flächenaufteilung, angemessenem Grünflächenanteil und einer attraktiven und dauerhaften Begrünung. Eine gute Freiflächengestaltung ist somit ein maßgeblicher Aspekt für ein gesundes, harmonisches Wohn- und Arbeitsumfeld.
Die Kreisfachberatung ist im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens von privaten und öffentlichen Bauvorhaben zuständig für die Prüfung der grünordnerischen Belange. Bereits bei der Erstellung der Freiflächengestaltungspläne durch den Architekten oder Landschaftsarchitekten kann sie zur Beratung hinzugezogen werden.
In unserem „Leitfaden für die Gestaltung von öffentlichen und privaten Freiflächen“ (Download) werden die fachlichen Erfordernisse an eine dauerhaft attraktive Freiflächengestaltung aufgezeigt. Er richtet sich gleichermaßen an Planer, Bauherren und Gemeinden und bietet konkrete Hilfestellungen für die Praxis angeboten.
In unserem Merkblatt „Freiflächengestaltungsplan“ (Download) finden Sie als Planer konkrete Hinweise zur Erstellung eines qualifizierten Freiflächengestaltungsplans.
Weitergehende Informationen und Merkblätter zum Herunterladen
- Leitfaden für die Gestaltung von öffentlichen und privaten Freiflächen
- Leitfaden für die Gestaltung von privaten Freiflächen
- Merkblatt Freiflächengestaltungsplan (für Planer)
- Empfehlungswerte standortheimische Gehölzarten für den Landkreis Miesbach
Hagaktion
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Die traditionellen Baumhage sind das prägende Element der sogenannten Miesbacher Egartenlandschaft. Sie sind wertvolle Lebensräume vieler Vogel-, Käfer- und Schmetterlingsarten und insbesondere solcher Tierarten, die ansonsten naturnahe und strukturreiche Waldränder bewohnen.
Die Miesbacher Egartenlandschaft ist nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht von überregionaler Bedeutung, sondern stellt auch ein wertvolles Kulturgut dar, spiegelt sie doch die historische Entwicklung der bäuerlichen Kulturlandschaft in unserer Region wider.
Auch heute noch sind die Hage für ihre Eigentümer von Nutzen. Die Entnahme einzelner Stämme liefert Brennholz aber auch Wertholz (z. B. Berg-Ahorn) für den Verkauf an holzverarbeitende Betriebe.
Seit 1980 bemühen sich daher das Landratsamt Miesbach und das Amt für Landwirtschaft und Forsten Miesbach um den Erhalt dieses wertvollen Erbes und dessen Weiterentwicklung.
Interessierte Eigentümer können sich gerne über die Pflege und Neupflanzung und ggf. mögliche Fördermöglichkeiten informieren und beraten lassen.
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Gartenbauvereine
Der Kreisverband für Obst-, Gartenbau und Landespflege des Landkreises Miesbach und die 14 Gartenbauvereine bemühen sich in ihren Gemeinden um die Förderung des privaten Obst- und Gartenbaues sowie um die naturnahe und attraktive Gestaltung der privaten und öffentlichen Freiflächen.
Die Kreisfachberatung im Landratsamt unterstützt und berät die Gartenbauvereine fachlich und wirkt als Bindeglied zwischen den Vereinen und der öffentlichen Verwaltung.
Die Kreisfachberater bieten im Rahmen von Vereinsveranstaltungen Fortbildungen, Fachvorträge und Praxiskurse an und begleiten insbesondere den Kreisverband bei der Gestaltung der Jahresprogramme sowie bei der Konzipierung und Organisation von Ausstellungen.
Internetseiten
- Kreisverband für Gartenkultur und Landespflege Miesbach
- Landesverband für Gartenbau und Landespflege
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Pflanzenkrankheiten und Schädlinge
Schadsymptome an Garten- und Nutzpflanzen können vielfältige Ursachen haben. Bevor zu chemischen Pflanzenschutzmitteln gegriffen wird, ist immer zu hinterfragen, was die Schadsymptome verursacht hat, ob der Schädigungsgrad tatsächlich erheblich ist und ob alternative Maßnahmen Abhilfe schaffen können. In vielen Fällen kann mit einer standortgerechten Pflanzenauswahl, mit dem Einsatz von Nützlingen sowie mit kulturtechnischen und biologischen Maßnahmen ein guter Erfolg erzielt werden.
Die Kreisfachberatung beantwortet weitergehende Fragen zu Schadbildern an Pflanzen in Hausgärten sowie in Parkanlagen. Zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und in der gartenbaulichen Produktion ist das Amt für Landwirtschaft zuständig. Ebenso für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
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Neophyten
Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die vom Menschen nach der Entdeckung Amerikas durch Christoph Columbus in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie von Natur aus nicht vorkommen und in denen sie sich auf Kosten der standortheimischen Pflanzen stark ausbreiten. Im Landkreis Miesbach sind dies insbesondere das Indische Springkraut, der Riesenbärenklau, der Japanische Staudenknöterich sowie die Kanadische Goldrute.
Die Naturschutzbehörde greift ein, sobald die „Neubürger“ tatsächlich die heimische Pflanzenwelt bedrohen bzw. wenn sie eine ernstzunehmende Gefahr für Menschen darstellen.
Aus diesem Grund wird gebeten, Vorkommen des Riesenbärenklaus, der bedrohliche Hautreaktionen auslösen kann, sowie des für Pollenallergiker problematischen Beifußblättrigen Traubenkrautes (Ambrosia) bei unserem zuständigen Mitarbeiter, Michael Vermeulen, zu melden.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Pflanzen und ihren Auswirkungen auf Mensch und Natur stellt das Bayerische Landesamt für Umweltschutz auf seiner Homepage zur Verfügung.
Die Naturschutzbehörde unterstützt Vereine, Verbände und Schulen fachlich und organisatorisch bei Projekten zur Neophytenbekämpfung.
Weitere Informationen
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