Abfall
Das Landratsamt Miesbach als Untere Kreisverwaltungsbehörde ist für den Vollzug des staatlichen Abfallrechtes zuständig.
In der Praxis liegen die Schwerpunkte bei Sonderabfallüberwachung (sogenannte gefährliche Abfälle, welche besonders überwachungsbedürftig sind), sowie bei Maßnahmen im Zusammenhang mit unzulässigen Ablagerungen und illegal abgestellten Altfahrzeugen im Landkreis Miesbach.
Als rechtliche Grundlage dient dabei das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit seinen untergesetzlichen Normen, sowie das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)
Abfallrecht, Ordnungswidrigkeiten
- Fragen zum Thema Abfallrecht
- Beratung im Umgang mit Ausbauasphalt
- Fertigen von Stellungnahmen in verwaltungsrechtlichen Verfahren
- Festlegung von Abfallentsorgungswegen und Überwachung
- Genehmigung und Überwachung von Ablagerungen und Wiederverfüllung von Kiesgruben (soweit nicht Baurecht zuständig)
- Überwachung von Kompostier- und Biogasanlagen
- Altölverordnung (Überprüfung des sachgerechten Umganges mit Altöl)
- Überprüfung der Pflichten nach der Verpackungsverordnung (z.B. Erhebung von Pfand auf Einweggetränkeverpackungen)
- Abfallverfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Staatlichen Abfallrechtes
(z.B. Erteilen von Verwarnungen ohne und mit Verwarnungsgeld, Erstellen von Bußgeldbescheiden)
Ansprechpartner:
Entsorgungsnachweise, § 54 KrWG-Erlaubnisse (Erlaubnisse für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen)
- Vergabe von Betriebs-, Erzeuger-, Freistellungs- und Entsorgungsnachweisnummern für abfallerzeugende Unternehmen im Landkreis Miesbach
- Erteilen von Erlaubnissen gem. § 54 KrWG gewerbsmäßige Abfalltransporte
- Betriebsbeauftragtenverordnung
- Abfallrechtliche Maklergenehmigungen
Ansprechpartner:
Abfallablagerungen, Altautos, Bauschutt, Klärschlamm
- Entsorgung von abgestellten Autowracks sowie unzulässigen Abfallablagerungen (z.B. Müllablagerungen im Wald)
- Altautoverordnung: Verwertungsnachweise und Verbleibserklärung bei Verschrottung eines Fahrzeuges, bzw. endgültiger Stillegung
- Fertigen von Anordnungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung verbotener Ablagerungen
- Überwachung Bauschuttentsorgung
- Überwachung Wegebaumaßnahmen/Geländeauffüllungen
- Überwachung Gebäuderückbau
- Beratung über rechtliche Zulässigkeit über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
- Überwachung der Klärschlammaufbringung auf landwirtschaftliche Nutzflächen
- Lieferscheinverfahren bei der Klärschlammaufbringung
Ansprechpartner:
Formulare
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Bei Fragen zum kommunalen Abfallrecht z.B. Abfallberatung und –sortierung, Mülltonnen, Müllgebühren, Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe etc. wenden Sie sich bitte an unser Kommunalunternehmen VIVO in Warngau.