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KFZ Zulassung


Wunschkennzeichen

Das Landratsamt Miesbach bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen bequem von Ihrem PC aus zu reservieren.

Hinweis: Dienstag bis Samstag zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr steht dieser Service aus technischen Gründen leider nicht zur Verfügung.

Die Reservierung ist unverbindlich und besteht für die Dauer von 90 Tagen.

Der Reservierungszeitraum von Online-Wunschkennzeichen kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der 90-Tage-Frist kann jedoch eigenständig erneut online reserviert werden.

Für die Reservierung und die Vorwegzuteilung des Kennzeichens wird bei der Zulassung des Fahrzeugs eine Gebühr in Höhe von 12,80 Euro erhoben.

Kombinationen von MB A 100 bis MB ZZ 9999 sind möglich; jedoch werden Kombinationen wie z.B. HJ, KZ, NS, SA und SS nicht vergeben.

Zur Kenntnisnahme:
Bei Saison- bzw. Historischen Zulassungen und bei der Ausgabe von E-Kennzeichen ist die Zuteilung mit Doppelbuchstaben und 4-stelliger Nummernkombination (MB- ?? 0000 ?) leider nicht möglich.

Zur Reservierung gelangen Sie mit einem Klick auf das Bild.

Wunschkennzeichen


Verkauf/Zulassung/Anmeldung/Import

Online-Zulassung / Online-Abmeldung

Online-Außerbetriebsetzung

Mit diesem Service können Sie online einen Antrag auf Fahrzeug-Außerbetriebsetzung stellen. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.

Voraussetzungen für die Online-Außerbetriebsetzung:

  1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (zur AusweisApp2)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen, hier Link zum Bürgerservice-Portal
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  4. Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  5. Stempelplaketten (vorsichtig) vom KFZ-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  7. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
    Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
  8. Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
  9. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  10. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

Kosten und Gebühren:

  • Die Gebühr für die Fahrzeug-Abmeldung beträgt 6,20 €.
  • Falls Sie das Kennzeichen für maximal weitere zwölf Monate reservieren möchten, beträgt die zusätzliche Gebühr 2,60 €.

 Bitte beachten Sie auch: Falls Sie ein historisches Fahrzeug ein Elektrofahrzeug oder ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen abmelden wollen, geben Sie bitte am Ende des Kennzeichen kein H bzw. E ein. Sie sind kein Teil des Kennzeichens.

Online-Wiederzulassung

Definition Wiederzulassung (§ 14 Abs. 2FZV):
Soll ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug auf denselben Halter oder einen neuen Halter wieder zum Verkehr zugelassen werden.

 Mit diesem Service können Sie online einen Antrag auf Wiederzulassung stellen. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.

Voraussetzungen für die Online-Wiederzulassung:

  1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  7. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)  mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder eID-Karte für Unionsbürger - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (AusweisApp2)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen, hier Link zum Bürgerservice-Portal 
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  1. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    3. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    4. Gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
      Die gültige HU-Plakette muss noch auf dem Kennzeichenschild angebracht sein.
      Die HU ist bei Antragstellung noch mindestens für einen Monat gültig.
      Es können nur HU-Berichte akzeptiert werden, die ab dem 01.01.2018 erstellt wurden (alle älteren HU-Berichte sind nicht im zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert)
      Ist der aktuelle HU/SP-Bericht von der Überwachungsorganisation noch nicht an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt, ist die Eingabe eines HU / SP-Expresscodes erforderlich
    5. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    6. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    7. Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  1. Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
  2. Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
  3. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  4. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  5. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) [die Plakettenträger zur HU werden nur dann versandt, wenn die HU nach der Außerbetriebsetzung durchgeführt wurde und die alte HU nicht mehr gültig ist] zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  6. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

 

Kosten und Gebühren:

 

  • Die Gebühr für die Wiederzulassung beträgt zwischen 17,00 € und 55,00 €.

 

Online-Neuzulassung

Definition Neuzulassung (§ 15j FZV):
Die Neuzulassung ist die Zulassung eines Fahrzeugs, das noch nicht zugelassen war.

Mit diesem Service können Sie online einen Antrag auf Neuzulassung stellen. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.

Voraussetzungen für die Online-Umschreibung:

  1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), oder eID-Karte für Unionsbürger sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (AusweisApp2)

 

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen (Bürgerservice-Portal)
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    3. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    4. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    5. Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
  6. Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.

 Kosten und Gebühren:

  • Die Gebühr für die Neuzulassung beträgt ca. 40,00 €.
  • Bei der Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 10,20 € + 2,60 € für die Vorwegzuteilung an.

Online-Umschreibung

Mit diesem Service können Sie online einen Antrag auf die Umschreibung eines Fahrzeuges stellen. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.

Voraussetzungen für die Online-Umschreibung:

 Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  2. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  3. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), oder eID-Karte für Unionsbürger sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (AusweisApp2 )
  6. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

 

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen, hier Link zum Bürgerservice-Portal
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    3. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
      Die HU ist bei Antragstellung noch mindestens für einen Monat gültig.
      Es können nur HU-Berichte akzeptiert werden, die ab dem 01.01.2018 erstellt wurden (alle älteren HU-Berichte sind nicht im zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert)
      Ist der aktuelle HU/SP-Bericht von der Überwachungsorganisation noch nicht an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt, ist die Eingabe eines HU / SP-Expresscodes erforderlich
    4. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    5. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

 Kosten und Gebühren:

  • Die Gebühr für die Umschreibung beträgt ca. 40,00 €.
  • Bei der Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 10,20 € + 2,60 € für die Vorwegzuteilung an.

Online-Adressänderung

Mit diesem Service können Sie online einen Antrag auf Adressänderung innerhalb des Landkreises Miesbach stellen. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.

Voraussetzungen für die Online-Adressänderung:

  1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug das nicht außerbetrieb gesetzt ist
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  3. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)  mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder eID-Karte für Unionsbürger - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen, hier Link zum Bürgerservice-Portal
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  1. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    3. Gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
      Die gültige HU-Plakette muss noch auf dem Kennzeichenschild angebracht sein.
      Die HU ist bei Antragstellung noch mindestens für einen Monat gültig.
      Es können nur HU-Berichte akzeptiert werden, die ab dem 01.01.2018 erstellt wurden (alle älteren HU-Berichte sind nicht im zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert)
      Ist der aktuelle HU/SP-Bericht von der Überwachungsorganisation noch nicht an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt, ist die Eingabe eines HU / SP-Expresscodes erforderlich
  1. Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
  2. Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
  3. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  4. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  5. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

 

Kosten und Gebühren:

 

  • Die Gebühr für die Wiederzulassung beträgt ca. 16,00 €.

Weiterführende Informationen

 




Verkauf eines Fahrzeuges

Eine ausreichende Mitteilung über den Verkauf muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift vom Verkäufer
  • Name und Anschritt vom Käufer
  • Amtliches Kennzeichen
  • Übergabe der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief / ZB II u. Fahrzeugschein / ZB I)
  • Beide Unterschriften mit Datumsangabe

Notwendige Unterlagen

  • Kaufvertrag/Veräußerungsanzeige

Kontaktinformationen

  • Die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs ist persönlich oder durch Dritte möglich.
  • Der Kaufvertrag/die Veräußerungsanzeige kann auch per Post oder Fax erfolgen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO‑
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Außerbetriebsetzung /Abmeldung

KFZ-Steuer

Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung

In Bayern ist ab dem 02.05.2014 die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.

Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 01. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.

Bis 01.05.2014 üben die Landesfinanzbehörden in Bayern die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.

Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind künftig die Hauptzollämter.

Weitere Informationen  zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Zolls.

SEPA - Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
Ab 01.02.2014 muss für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben werden.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung), die seit 01.08.2005 bei jeder Zulassung abgegeben werden muss.

Beim SEPA-Lastschriftmandat (= SEPA-Kombimandat) ist folgendes zu beachten:

  1. Das SEPA-Lastschriftmandat ist grundsätzlich im Original vorzulegen oder kann vom Antragsteller vor Ort ausgefüllt werden. Die Vorlage einer Kopie oder eines Faxes kann in Einzelfällen ebenfalls akzeptiert werden. 
  2.  Für das SEPA-Lastschriftmandat sind zwei Unterschriften nötig. Es muss der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter unterschreiben. Dies ist auch notwendig, wenn der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter identisch sind.
  3. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) eingetragen werden.
  4. Ein schon ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre eingetragenen Daten im SEPA-Lastschriftmandat vor Vorlage bei der Zulassungsbehörde nochmals genau.
  5. Die Zeile „Zulassungsdaten“ kann bei Zulassung mit Vollmacht auch vom Bevollmächtigten oder von der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.

Diese Änderungen gelten nur für neue Zulassungsvorgänge. Für bereits zugelassene Fahrzeuge muss vom Haltern nichts veranlasst werden.

Feinstaubplaketten/Umweltzonen