Bauleitplanung / Gutachterausschuss / Bodenrichtwerte
Bauleitplanung
- Terminüberwachung und Prüfung der Bauleitplanung (FLNP, Beb.Pl., Satzungen)
- Koordinierung überörtlicher Vorhaben (LEP, Regionalplan, Raumordnungsprüfung)
- Bodenverkehr (GrdStVG, Almgesetz, Gen.- § 22 BauGB Landpachtverträge)
Gutachterausschuss
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Telefon +49 8025 704 - 5220, mail: gutachterausschuss@lra-mb.bayern.de)
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, Auskunft an Sachverständige und sonstige Berechtigte
- Ableitung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Auszug Bodenrichtwertübersicht und Erläuterungen 2022
- Geschäftsstellenbericht 2017 der Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landratsamt Miesbach
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2018
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2020
Bodenrichtwertauskünfte, Bodenrichtwertliste und andere Veröffentlichungen:
Die Finanzbehörde hat zum Zwecke der Besteuerung des Grundbesitzes einen Hauptfeststellungszeitpunkt im Bewertungsgesetz (BewG) zum 01.01.2022 festgesetzt. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat zu diesem Stichtag Bodenrichtwerte für seinen Wirkungsbereich (Landkreis Miesbach) ermittelt und folgt damit den gesetzlichen Vorgaben des § 196 Baugesetzbuch (BauGB).
Diese Bodenrichtwerte werden am 27.06.2022 veröffentlicht und sind ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtig vorrangig über www.boris-bayern.de sowie über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.
Für Bodenrichtwertauskünfte vor dem Stichtag 01.01.2022 (d.h. für Bewertungsfälle früher oder bis Stichtag 31.12.2018) und die Bestellung der Bodenrichtwertlisten, sowie die Marktberichte verwenden Sie bitte die unten aufgeführten Antragsformulare.
Die Auskunft wird schriftlich erteilt, je nach Auslastung ist mit einigen Tagen Bearbeitungszeit zu rechnen.
Für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2019 (Bodenrichtwertstichtag 31.12.2018 oder später) können Bodenrichtwertauskünfte über das Online-Auskunftsportal der Gutachterausschüsse Bayerns unter www.boris-bayern.de abgerufen werden.
Verwenden Sie bitte eine gültige Emailadresse und geben Sie eine persönliche Rechnungsadresse an. Die Auskunft erfolgt jederzeit, automatisiert und rein digital.
Für das Vergleichswertverfahren im Rahmen einer Bewertung oder für eine Einschätzung des Wertniveaus können Sie mit unten stehenden Anträgen (pdf-Format) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung anfordern. Die Auskünfte erfolgen je nach Benutzerkreis unter Einhaltung des Datenschutzes in unterschiedlicher Detailtiefe.
Schreiben Sie uns oder rufen uns an, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihnen geholfen werden kann oder Sie die digitalen Möglichkeiten nicht nutzen können. Wir helfen Ihnen auch gerne persönlich weiter.
Antrags- und Bestellformulare
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (bebaute Grundstücke) (PDF, 525 kB, 08.05.2023)
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (unbebaute Grundstücke) (PDF, 509 kB, 25.01.2023)
Antrag auf Bodenrichtwertauskunft (kostenpflichtig) (PDF, 1.2 MB, 15.06.2022)
Antrag auf Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens (incl. Kostenübersicht) (PDF, 1 MB, 15.06.2022)
Auszug_Bodenrichtwertübersicht_2022_Erläuterung_2022 (PDF, 1.1 MB, 15.06.2022)
Bestellung Bodenrichtwertliste und Marktberichte2024 (PDF, 495 kB, 12.08.2024)
Vorschau Immobilienmarktbericht 2022 (PDF, 471 kB, 24.01.2023)
Ansprechpartner
FB 52
Haus F
Manhardtwinkl 8
83714 Miesbach
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Fax: 08025 704-75222
Hinweis: Postadresse Haus B: Rosenheimer Str. 3 83714 Miesbach
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