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Verkehr/ÖPNV

Die Untere Straßenverkehrsbehörde für die überörtlichen Straßen im Landkreis Miesbach im Team 31.1 des Fachbereichs 31 ist im Wesentlichen zuständig für:

  • die allgemeinen Regelungen auf den Kreis-, Staats- und Bundesstrassen im Landkreis (Beschilderung, Markierung, Unfallkommission, Durchführung von Verkehrs- und Bahnübergangschauen)
  • Unterstützung und Beratung der kreisangehörigen Gemeinden in Fragen des Straßenverkehrsrechts
  • Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund wie z.B. Festzüge, Sportveranstaltungen oder motorsportliche Veranstaltungen (Oldtimer-Ausfahrten etc.)
  • Erlass und Überwachung verkehrsrechtlicher Anordnungen für die Sicherung von Baustellen gemäß RSA
  • Genehmigung von Schwertransporten und Schlepp-Genehmigungen sowie Ausnahmen von Fahrverboten für LKW

 

Ferner ist hier angesiedelt die Zuständigkeit für:

  • das Bayerische Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) für das Landratsamt, u.a. als Straßenaufsichtbehörde der kreisangehörigen Gemeinden
  • das Bayerische Eisenbahn- und Seilbahngesetz – BayESG, d.h. u.a. die Überwachung des Rückbaus von Altanlagen oder der Erlass von Bau- und Betriebsgenehmigungen für neue Seilbahnen

 

Darüber beteiligt sich die untere Straßenverkehrsbehörde aktiv mit an der Zukunftswerkstatt Mobiltiät zur Optimierung und Reduzierung des Verkehrs im Landkreis Miesbach.