11. Klasse Gymnasium und Kindergeldbezug für 3 Kinder und mehr
Schüler/Innen an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien und Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe elf, Schüler/Innen an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schüler/Innen im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen können am Schuljahresende Fahrtkostenrückerstattungen beantragen.
Für Familien, die für mindestens drei Kinder Kindergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGBXII) oder Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch(SGBII) erhalten, entfällt der Eigenanteil. Es ist eine Kindergeldbescheinigung (Bescheidabdruck, Gehaltsabrechnung oder Kontoauszug) oder ein Bescheid über die Sozialleistungen, die nicht älter als drei Monate ist, vorzulegen. (Sollte der Kindergeldanspruch für mindestens drei Kinder ab August entfallen, so ist das unverzüglich dem Landratsamt Miesbach mitzuteilen).
Bitte nutzen Sie hierfür den Erstattungsantrag.