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Aktuelle Hochwasser-Lage

Soforthilfe Hochwasser Mai/Juni 2024

Anträge auf Soforthilfe können bei den örtlichen Gemeinden abgeholt und müssen dort wieder eingereicht werden. Die Gemeinden prüfen die Anträge und leiten sie an die entsprechenden Stellen weiter. Alternativ können die Anträge auch hier heruntergeladen werden. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe der Soforthilfe und weiteren wichtigen Aspekten finden Sie in den FAQs. Die Anträge müssen bis spätestens 31.08.2024 eingereicht werden. Bitte behalten Sie alle Belege für eine Prüfung auf.

Das Bayerische Finanzministerium stellt klar: Wenn Grundwasser durch die Bodenplatte, Wände oder Öffnungen in die Immobilie eingedrungen ist, kann leider keine Soforthilfe gewährt werden. Schäden, die durch aufsteigendes und oberirdisch in die Immobilie eingedrungenes Grundwasser entstanden sind, können durch Soforthilfe erstattet werden.

Anträge


FAQs

Soforthilfe "Haushalt/Hausrat"

Wer erhält Soforthilfe?

Die Soforthilfe richtet sich an Haushalte, die durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Schäden erlitten haben. Anspruchsberechtigt sind sowohl Mieter, als auch selbstnutzende Eigentümer, deren Haushaltsgegenstände durch das Hochwasser zerstört oder unbrauchbar geworden sind. Schäden ab 31.05.2024 können berücksichtigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Soforthilfe zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Der Schaden muss durch das Hochwasserereignis Ende Mai (ab 31.05.2024) /Anfang Juni 2024 entstanden sein.
  • Die Mittel müssen zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörten oder unbrauchbaren Haushaltsgegenständen verwendet werden.

Wie wird die Soforthilfe gewährt?

Die Soforthilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Hausrat.

Wie hoch ist die Soforthilfe?

Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 5.000 € pro Haushalt. Wenn ein Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €.

Was ist bei Mehrfachförderung zu beachten?

Wenn weitere finanzielle Hilfen für denselben Zweck gewährt werden, wird die Soforthilfe entsprechend angerechnet. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistung darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen. Falls dies der Fall ist, wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.

Soforthilfe für Ölschäden

Was ist der Zweck und Gegenstand der Zuwendung?

Ziel der Soforthilfe ist es, durch das Hochwasser verursachte Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen. Dadurch sollen die betroffenen Gebäude schnellstmöglich wieder bewohnbar gemacht werden.

Wer erhält Soforthilfe?

Die Soforthilfe richtet sich an Eigentümer oder dringlich Nutzungsberechtigte von privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden, die durch das Hochwasser Ölschäden erlitten haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um Soforthilfe zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Mittel müssen zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden, die durch das Hochwasser entstanden sind.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus.
  • Nach Beseitigung der Schäden müssen die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden.

Wie wird die Soforthilfe gewährt?

Die Soforthilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Wie hoch ist die Soforthilfe?

Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 10.000 €. Wenn ein Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €.

Was ist bei Mehrfachförderung zu beachten?

Wenn weitere finanzielle Hilfen für denselben Zweck gewährt werden, wird die Soforthilfe entsprechend angerechnet. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistung darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen. Falls dies der Fall ist, wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.

Soforthilfe für Betroffene gewerbliche Unternehmen und Freiberufler

Betroffene gewerbliche Unternehmen und Freiberufler in Oberbayern können sich bei Hochwasserschäden direkt an das Funktionspostfach hochwasser@reg-ob.bayern.de   wenden. Bereits eingegangene Anfragen bitte ebenfalls an dieses Postfach weiterleiten.

Ansprechpartner für Kostenübernahmen

An wen wenden für Fragen zu Kostenübernahmen? 

  • Evakuierte Bürger aus Kleinthal (Miesbach): an Feuerwehr Miesbach
  • alle anderen Geschädigten: immer an Gebäudebesitzer (ggf. Elementarschadenversicherung), bei Straßen an den Straßenbaulastträger
  • Bei angespültem Schwemmgut (Steine Müll Holz) an örtliche Gemeinde
  • Dienstleister mit Rechnungen für Lieferungen großer Mengen Sand etc. für die Einsatzkräfte: katastrophenschutz@lra-mb.bayern.de

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