Soforthilfe Hochwasser Mai/Juni 2024
Die Soforthilfe bei Hochwasserschäden ist eine finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für betroffene Haushalte, die durch die Überschwemmungen Ende Mai/Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben. Ziel der Soforthilfe ist es, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten, um die entstandenen Schäden zu beseitigen und die betroffenen Gebäude wieder bewohnbar zu machen.
Anträge auf Soforthilfe können bei den örtlichen Gemeinden abgeholt und müssen dort wieder eingereicht werden. Die Gemeinden prüfen die Anträge und leiten sie an die entsprechenden Stellen weiter. Alternativ können die Anträge auch hier heruntergeladen werden. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe der Soforthilfe und weiteren wichtigen Aspekten finden Sie in den FAQs. Die Anträge müssen bis spätestens 31.08.2024 eingereicht werden. Bitte behalten Sie alle Belege für eine Prüfung auf.
Das Bayerische Finanzministerium stellt klar: Wenn Grundwasser durch die Bodenplatte, Wände oder Öffnungen in die Immobilie eingedrungen ist, kann leider keine Soforthilfe gewährt werden. Schäden, die durch aufsteigendes und oberirdisch in die Immobilie eingedrungenes Grundwasser entstanden sind, können durch Soforthilfe erstattet werden.
Anträge
Antrag zur Soforthilfe Haushalt (DOCX, 36 kB, 11.06.2024)
Antrag zur Soforthilfe Ölschäden (DOCX, 26 kB, 06.06.2024)
FAQs
Soforthilfe "Haushalt/Hausrat"
Wer erhält Soforthilfe?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Schaden muss durch das Hochwasserereignis Ende Mai (ab 31.05.2024) /Anfang Juni 2024 entstanden sein.
- Die Mittel müssen zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörten oder unbrauchbaren Haushaltsgegenständen verwendet werden.
Wie wird die Soforthilfe gewährt?
Wie hoch ist die Soforthilfe?
Was ist bei Mehrfachförderung zu beachten?
Soforthilfe für Ölschäden
Was ist der Zweck und Gegenstand der Zuwendung?
Wer erhält Soforthilfe?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Mittel müssen zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden, die durch das Hochwasser entstanden sind.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus.
- Nach Beseitigung der Schäden müssen die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden.
Wie wird die Soforthilfe gewährt?
Wie hoch ist die Soforthilfe?
Was ist bei Mehrfachförderung zu beachten?
Soforthilfe für Betroffene gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
Betroffene gewerbliche Unternehmen und Freiberufler in Oberbayern können sich bei Hochwasserschäden direkt an das Funktionspostfach hochwasser@reg-ob.bayern.de wenden. Bereits eingegangene Anfragen bitte ebenfalls an dieses Postfach weiterleiten.