Gemeinden und Landkreis erarbeiten mögliches Unterbringungskonzept für Geflüchtete
Die Situation bei den zur Verfügung stehenden Unterkunftskapazitäten für Geflüchtete im Landkreis ist auch weiterhin sehr angespannt. Das vorrangige Ziel des Landratsamtes ist es, durch die Akquise von geeigneten Bestandsobjekten und Grundstücken weitere Kapazitäten zu schaffen und Neuzuweisungen in bestehenden (Not-)Unterkünften des Landratsamtes unterzubringen.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Kapazitäten bei anhaltendem Zustrom nicht ausreichen bzw. nicht schnell genug ausgebaut werden können. Personen, welche keiner Unterbringungsverpflichtung durch das Landratsamt mehr unterliegen (sog. Fehlbeleger = Anerkannte und Bleibeberechtigte), müssen dann möglicherweise ihre bisherigen Unterkünfte verlassen, damit diese Plätze Personen zur Verfügung gestellt werden können, welche zwingend in einer staatlichen Unterkunft untergebracht werden müssen.
Sofern eigenständig kein Wohnraum gefunden werden kann, droht Obdachlosigkeit. Das Landratsamt ist daher vorsorglich bereits vor mehreren Wochen frühzeitig an die Gemeinden herangetreten und hat um Rückmeldung gebeten, wie viele Unterkunftskapazitäten auf gemeindlicher Ebene vorhanden wären bzw. geschaffen werden können.
Das Landratsamt ist im Austausch mit den Gemeinden, um ein gemeinsames Konzept zu erstellen, wie im Bedarfsfall eine Verteilung der Personen auf den gesamten Landkreis erfolgen kann. Konkrete Zahlen oder ein Verteilungsschlüssel können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, da sich das gemeinsame Konzept der Gemeinden und des Landkreises noch in Arbeit befindet. Die Aufgaben sollen möglichst gleichmäßig in den Landkreis-Gemeinden verteilt werden. Eine übermäßige Belastung einzelner Gemeinden soll vermieden werden.
Dem Landratsamt ist wichtig, betroffenen Personen und Gemeinden so viel Zeit wie möglich einzuräumen, um sich auf eine eventuell eintretende Verteilung einstellen zu können. Mittelfristig wird es nur möglich sein, die sehr großen Herausforderungen, vor die alle Kommunen in Bayern durch die Flüchtlingsunterbringung gestellt werden, gemeinsam zu schultern.