Seiteninhalt
21.11.2024

Ab 1.12.: Betretungs- und Befahrverbot im Wildschutzgebiet Rotwand

 Wildschutzgebiet Rotwand: Erinnerung an Betretungs- und Befahrverbot ab 1. Dezember 2024

Ab 1. Dezember 2024 tritt im Rotwandgebiet wieder ein zeitlich befristetes Betretungsverbot in Kraft. Das Landratsamt Miesbach hat dafür ein 320 Hektar großes, nicht zusammenhängendes Wildschutzgebiet rund um Lempersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid ausgewiesen. Ziel der Maßnahme, die 2021 beschlossen und zum ersten Mal umgesetzt wurde, ist der Schutz der vom Aussterben bedrohten Vogelarten, welche in diesem Gebiet überwintern und brüten. Aus diesem Grund sollen bis zum 14.Juli 2025 Störungen durch Wanderer und Tourengeher vermieden werden. Ausnahmeregelungen liegen bei den Wanderwegen am Jägerkamp ab April und an der Maroldschneid ab Mitte Juni.

Das Rotwandgebiet zählt zu den letzten Rückzugsräumen für das Birkhuhn und das in der Waldstufe vorkommende Auerhuhn, die Beide auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten stehen. Allerdings gefährden steigende Besucherzahlen diesen Lebensraum zunehmend. „Dies führt etwa dazu, dass Raufußhühner aus ihren Winterlebensräumen flüchten müssen und im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen und ihren Nachwuchs aufziehen können“, erklärt Florian Bossert, Gebietsbetreuer für das Mangfallgebirge.

Vor der Entscheidung, dieses Gebiet als Wildschutzgebiet auszuweisen haben sich Vertreter vom Landratsamt, Deutschem Alpenverein, Bergwacht, Regionalentwicklung Oberland und Forstbetrieb Schliersee mit Landwirten, Touristikern und Umweltverbänden über einen Zeitraum von 2 Jahren abgestimmt und sich letztendlich auf Betretungs- und Befahrungsverbote von Dezember bis Juli geeinigt. „Dabei wurde sorgfältig zwischen dem Schutz der Tiere, in dem Fall der Birkhühner, und dem verständlichen Wunsch der Erholungssuchenden nach Natur- und Sporterlebnis abgewogen“, wie der Teamleiter vom Fachlichem Naturschutz Josef Faas erklärt. 2021 hatte das Landratsamt dann unter Vorgaben der unteren Jagdbehörde in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde und mit Berücksichtigung von Herrn Bosserts Monitoring-Berichten dieses Wildschutzgebiet ausgewiesen und ein zeitlich befristetes Betretungs- und Befahrungsverbot erlassen. Bei Verstößen werden konsequent Bußgelder verhängt.

Durch intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung durch Schilder und Karten wurde die Verordnung begleitet. Eine besonders große Aufgabe stellt sich dabei den beiden hoheitlichen Naturschutz-Rangern des Landkreises, Alexander Römer und Andreas Köpferl, sowie den für das Rotwandgebiet zuständigen Gebietsbetreuerinnen zu: die persönliche Ansprache der Erholungssuchenden vor Ort. Sie werden unterstützt von den drei Naturschutzwächtern Matthias Robl, Verena Dargatz und Holger Cecco-Stark. Durch die Koordination der hauptamtlichen Naturschutz-Ranger sind auch sie mit hoheitlichen Aufgaben in den Wildschutzgebieten unterwegs. Des Weiteren kommt Unterstützung durch Rangerinnen und Ranger der Regionalentwicklung Oberland (REO), welche rein aufklärend vor Ort tätig sind und die Menschen über das Betretungsverbot bis 14. Juli 2025 informieren.