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03.02.2025

Kostenlose Abgabe von Springmessern

 Kostenlose Abgabe von Springmessern bis zum 1. Oktober 2025

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Katastrophenschutz am Landratsamt Miesbach erinnert alle Besitzer von Springmessern daran, dass diese bis zum 1. Oktober 2025 kostenlos abgegeben werden können. Der Erwerb und Besitz von Springmessern ist seit dem 1. November 2024 verboten. Um denjenigen, die noch im Besitz eines solchen Messers sind, eine einfache und straffreie Lösung zu bieten, wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Die Messer können bis zum genannten Datum beim Landratsamt Miesbach, Haus H – Öffentliche Sicherheit und Gewerbe, bei der Polizei oder bei einem berechtigten Waffenhändler abgegeben werden.

Wichtige Hinweise zum Transport:

Während des Transports müssen die Messer in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.

Verbote auf öffentlichen Veranstaltungen:

Das Mitführen von Messern und Waffen aller Art ist auf öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Auch kleinere Taschenmesser oder Küchenmesser fallen unter dieses Verbot. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.