Betretungsverbot am Elendsattel/Tuschberg vom 15. April bis 15. Mai
Miesbach – Zum Schutz der streng geschützten Raufußhühner erlässt das Landratsamt Miesbach ab diesem Jahr eine Allgemeinverfügung über ein zeitlich befristetes Betretungsverbot für den Bereich Elendsattel/Tuschberg. Das Verbot gilt jährlich im Zeitraum vom 15. April bis 15. Mai und betrifft das Kernbalz- und Brutgebiet der streng geschützten Raufußhühner, darunter Auerhuhn, Birkhuhn und Haselhuhn.
Die bayerischen Alpen gehören zu den letzten bedeutenden Rückzugsräumen für diese Vogelarten. Die Tiere reagieren während der Fortpflanzungszeit äußerst sensibel auf Störungen. Schon das bloße Nähern auf unter 300 Meter kann Fluchtverhalten auslösen – mit dramatischen Folgen: Wird die Henne während der kurzen Phase der Paarungsbereitschaft gestört, bleibt der Bruterfolg häufig ganz aus. In den vergangenen Jahren hat die Frequentierung des betroffenen Gebiets deutlich zugenommen – nicht zuletzt durch den zunehmenden Erholungsdruck sowie klimawandelbedingte Veränderungen wie die sinkende Schneelage. Teilweise war das Gebiet bereits im April schneefrei und dadurch für Besucher leichter zugänglich, was zu verstärkten Störungen geführt hat.
Das Landratsamt Miesbach bittet die Bevölkerung eindringlich, das Betretungsverbot zu respektieren und bei der Planung von Wanderungen oder Radtouren entsprechende Alternativen einzuplanen. Das Gebiet wird im genannten Zeitraum intensiv überwacht – Verstöße gegen das Verbot werden mit Geldbußen geahndet.
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Schutzkonzepts im Natura 2000-Vogelschutzgebiet Mangfallgebirge und trägt dazu bei, langfristig die Lebensräume und Bestände dieser bedrohten Arten zu sichern.
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