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15.04.2025

Sehr hohe Waldbrandgefahr - Daxenfeuer verboten

 Miesbach – Der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt Miesbach eine aktuelle Waldbrandindexkarte übermittelt. Diese zeigt für die kommenden Tage eine sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr im Landkreis an.

Aus diesem Anlass weist die untere Katastrophenschutzbehörde am Landratsamt Miesbach darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) das Anzünden von Daxenfeuern bis auf Weiteres verboten ist. Das Verbot gilt, bis die amtliche Gefahrenstufe wieder herabgesetzt wird.

Zusätzlich gilt:

  • Offene Feuer in Wäldern sind generell untersagt.
  • Bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten.
  • Feuerstellen müssen ständig beaufsichtigt werden; Feuer und Glut sind beim Verlassen vollständig zu löschen.

Das Landratsamt Miesbach bittet außerdem alle Ausflügler und Erholungssuchenden, Zufahrten zu den Wäldern freizuhalten und ausschließlich ausgewiesene Parkplätze zu nutzen. Achtung: Auch Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.